Offensiv gegen sexualisierte Gewalt und für Betroffene
Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Aktuelles

Elektronisches Hinweisgebersystem zum Verdachtsfall Siegen

Wie in einer Mitteilung vom 27. Juni 2024 veröffentlicht, wird das Beratungs- und Prüfungsunternehmen Deloitte die Ev. Kirche von Westfalen (EKvW) bei ihren Bemühungen unterstützen, die Umstände rund um den Verdachtsfall auf sexualisierte Gewalt in Siegen aufzuklären.

Im Rahmen dieser Unterstützungsleistung hat Deloitte u.a. ein elektronisches Hinweisgebersystem eingerichtet und sich dazu verpflichtet, unter Wahrung der Vertraulichkeit Hinweise in Bezug auf den Verdachtsfall entgegenzunehmen und mit der gebotenen fachlichen Expertise objektiv nachzuverfolgen. Deloitte wird die EKvW nur so weit über eingegangene Hinweise und hinweisgebende Personen informieren, wie die hinweisgebende Person hierzu ihre Zustimmung erteilt hat.

Das System bietet hinweisgebenden Personen die Möglichkeit, Hinweise im Zusammenhang mit dem genannten Verdachtsfall vertraulich zu melden, auf Wunsch auch anonym.

Der Zugang zu dem System findet sich hier:

https://ekvw.whistleblower.website/

Um Hinweisen schnellstmöglich nachgehen zu können, ist es hilfreich, ein dem Sachverhalt zugrundeliegendes Fehlverhalten so präzise wie möglich zu beschreiben. Das Hinweisgebersystem bietet daher mittels Fragen optional eine Unterstützung bei der Bereitstellung der benötigten Informationen an. Gleichzeitig eröffnet das Hinweisgebersystem über ein Postfach die Möglichkeit einer Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und Deloitte, um z.B. noch offene Fragen zum Sachverhalt zu klären. Die Anonymität der hinweisgebenden Person bleibt dabei auf  Wunsch jedoch weiterhin gewährleistet.

Jeder Hinweis wird von qualifiziertem Fachpersonal des Beratungs- und Prüfungsunternehmens Deloitte aufgenommen, ausgewertet und anschließend in einem Fachteam beraten. Deloitte hat sich der objektiven und fairen Aufklärung von Vorwürfen verpflichtet.

Da das System auch eine Postfach-Funktion umfasst, wird jede hinweisgebende Person – soweit die Bearbeitung des Hinweises es zulässt – regelmäßig über die Fortschritte bei der Aufklärung des von ihr angezeigten Sachverhalts informiert. Im Übrigen haben hinweisgebende Personen auch die Möglichkeit, über das Hinweisgebersystem mit Deloitte Kontakt für ein persönliches Gespräch aufzunehmen.

Schutz der hinweisgebenden Person

Es ist in jeglicher Weise untersagt, Meldungen, die im guten Glauben abgegeben wurden, zu sanktionieren. Hinweisgebende, die in gutem Glauben handeln, dürfen somit in keiner Weise benachteiligt oder Repressalien ausgesetzt werden.

Andererseits wird ein Missbrauch des Hinweisgebersystems nicht geduldet. Deloitte weist daher darauf hin, dass bewusst unwahre Behauptungen über Dritte eine Straftat darstellen können.

Datenschutz

Alle Beteiligten sind dem Datenschutz verpflichtet; dies umfasst auch, dass sämtliche Betroffenenrechte gewährleistet sind, einschließlich der Rechte desjenigen, gegen den der Vorwurf eines unangemessenen Verhaltens erhoben wird. Hierzu zählt auch das Recht, Auskunft über sämtliche im Zusammenhang mit dem Hinweis verarbeiteten personenbezogenen Daten der betroffenen Person zu erteilen. In der Regel wird das Interesse der betroffenen Person an der Auskunft über diese Daten so lange zurückstehen, wie die Untersuchung zu dem eingegangenen Hinweis noch nicht abgeschlossen ist. Nach Abschluss der Untersuchung ist dem Auskunftsverlangen jedoch in aller Regel nachzukommen. Deloitte empfiehlt daher allen Hinweisgebenden, diesen Umstand im Rahmen der Abgabe eines Hinweises zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie anonym bleiben wollen.

Im Übrigen finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz in der Datenschutzerklärung auf der oben angegebenen Webseite.

Beschlagnahmefreiheit

Deloitte ist hinsichtlich der über das Hinweisgebersystem oder in sonstiger Weise eingegangenen Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Informationen sind jedoch im Allgemeinen nicht beschlagnahmefrei, d.h. Ermittlungs- oder sonstige Behörden können auf entsprechenden richterlichen Beschluss diese Informationen beschlagnahmen und somit darauf zugreifen.

Weitere Meldemöglichkeiten

Unabhängig von dem beschriebenen Hinweisgebersystem besteht weiterhin die Möglichkeit, alle darüber hinaus bestehenden Meldekanäle zu nutzen.

EKD-Newsletter zur Umsetzung der Empfehlungen der ForuM-Studie

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bietet einen Newsletter an, der über die Folgen und auch die konkrete Umsetzung der Empfehlungen aus der ForuM-Studie zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche informiert. Das "ForuM-Bulletin" macht den aktuellen Stand der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie transparent. Der Newsletter erscheint etwa alle sechs Wochen. Mit ihm bleiben Interessierte informiert, was das Beteiligungsforum beschlossen hat, was sich in den Landeskirchen tut und welche neuen Einsichten gewonnen wurden.

Inhaltswarnung: 
In diesem Newsletter geht es um die Aufarbeitung sexualisierter Gewalthandlungen. Einige Schilderungen können belastend wirken. Informationen zu Hilfsangeboten finden Sie hier.

Die ersten Ausgaben können Sie im Folgenden aufrufen:

Alle Newsletter-Ausgaben jederzeit in der Übersicht

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Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen sucht Geschäftsführung (m/w/d) 

Zentrale Aufgaben der Diakonie RWL sind die Beratung und Information der Mitglieder, die Weiterentwicklung der Fachlichkeit, die Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber staatlichen, politischen, kirchlichen und anderen Stellen sowie die anwaltliche Vertretung der Betroffenen in allen Handlungsfeldern der sozialen Arbeit.

Die evangelischen Kirchen in Rheinland, Westfalen und Lippe und ihr Diakonisches Werk wenden sich entschieden gegen jede Form von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch. Gemeinsam setzen sie deshalb eine beim Diakonischen Werk angesiedelte, unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen ein.

"BeNe": Plattform für Betroffenen-Netzwerk geht im Frühjahr 2024 online

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) plant, ein Schlüsselprojekt für Betroffene von sexualisierter Gewalt im Frühjahr 2024 zu realisieren. Mit "BeNe" soll eine unabhängige Online-Plattform Betroffenen einen möglichst geschützten Rahmen bieten, in dem sie sich informieren, austauschen und einander unterstützen können. Entwickelt wurde das Angebot von Betroffenen aus dem Beteiligungsforum der EKD.

Die Betroffenenvertreter*innen Nancy Janz und Christiane Lange hatten bei der EKD-Synode im November 2023 bereits einen Trailer gezeigt, der das Portal und seine Funktionen vorstellt. Antworten auf die häufigsten Fragen sowie Neuigkeiten bietet der Informationsbereich. Außerdem werden Unterstützungsangebote für unterschiedliche Bedürfnisse bei kirchlichen wie auch kirchenunabhängigen Stellen dargestellt. Ein Forum bietet darüber hinaus die Möglichkeit, sich öffentlich oder in geschützten Bereichen zu Themen von Prävention bis hin zu Anerkennungsverfahren oder Therapieerfahrungen und -möglichkeiten auszutauschen. Professionelle Moderation und zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen (Trigger-Hinweise, Ausstiegsbutton, verschlüsselte Kommunikation) sollen BeNe dabei zu einem möglichst sicheren Ort machen.

Das Angebot richtet sich an Betroffene bundesweit. Nancy Janz, Sprecherin der Betroffenenvertretung, hatte die Idee hinter dem Angebot so vorgestellt: "Die Vernetzungsplattform BeNe ist ein digitaler Raum, in dem Betroffene erst einmal ganz für sich, anonym eine Orientierung bekommen können. Vielleicht geht es darum, Worte zu finden, um überhaupt benennen zu können, was ihnen geschehen ist: Missbrauch an Leib und Seele. Und viel wichtiger ist das Erfahren: Ich bin nicht allein.“

Hinweis: Sobald das Portal online geht, finden Sie sowohl hier als auch auf der Übersichtsseite der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS)“ einen direkten Link dorthin.

Zum Trailer

 

Verbindliches juenger-Schulungskonzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt" (KGSsG) schreibt einen verbindlichen und einheitlichen Standard in der qualifizierten Ausbildung von beruflich- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in allen Bereichen kirchlichen Lebens fest. Das neue dreistufige juenger-Schulungskonzept für den Bereich der Jugendarbeit, das die bundesweit einheitlichen Standards der Juleica (Jugendleiter*in-Card) mit denen des EKD-Konzeptes „hinschauen. helfen. handeln“ verknüpft, soll diesen Anforderungen Rechnung tragen.

Das Konzept findet in der Schulungsarbeit der Kirchengemeinden und Kirchenkreise zum Themenfeld sexualisierte Gewalt und sexuelle Bildung im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbindlich Anwendung, um einen einheitlichen Standard innerhalb der Landeskirche und der Ev. Jugend von Westfalen zu gewährleisten.

Die Materialien gibt es bei der Evangelischen Jugend von Westfalen zum Download. Ansprechpersonen dort sind:

  • Diakon Thorsten Schlüter (Telefon: 02304-755 281, E-Mail)
  • Sexualpädagogin Janina Gruß (Telefon: 02304-755 187, E-Mail)
  • Niklas Niedermeyer (Telefon: 02304-755 186, E-Mail)
  • Melanie Obenhaus (Telefon: 02304-755 390, E-Mail)

Studie zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt vor Ort

Wie werden Fälle sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche vor Ort aufgearbeitet? Das wollen Forschende des Münchener Instituts für Praxisforschung und Projektberatung und der Verein Dissens Berlin in einer wissenschaftlichen Studie herausfinden.

Im Rahmen des Forschungsverbundes ForuM richten sie den Fokus auf den Fall eines früheren ehrenamtlichen Mitarbeiters der Kirchengemeinde Lüdenscheid-Brügge und des CVJM Lüdenscheid-West, der seit etwa Mitte der 80er Jahre über Jahrzehnte hinweg sexualisierte Gewalt gegenüber Jugendlichen ausgeübt hat. Seit Bekanntwerden der Vorfälle und Meldungen durch Betroffene arbeitete ein Interventionsteam der Evangelischen Kirche von Westfalen an der Aufklärung und Aufarbeitung. Präventionsmaßnahmen befinden sich in Umsetzung. 

Diese komplexe Sachlage des Falls und seiner bisherigen Aufarbeitung will die Forschungsgruppe nun evaluieren und herausfinden, welche Faktoren eine achtsame und angemessene Aufarbeitung fördern oder behindern. Außerdem sollen Handlungsempfehlungen für ein gelingendes und an Bedürfnissen von Betroffenen orientiertes Aufarbeiten in Kirchengemeinden und Institutionen erarbeitet werden.

Dazu bittet die Forschungsgruppe Betroffene, Mitarbeitende oder ZeitzeugInnen, sich für anonymisierte Interviews zur Verfügung zu stellen. Diese sind vollkommen freiwillig, können jederzeit abgesagt oder abgebrochen werden und die Interviewten müssten nur das berichten, was sie berichten wollen, schreibt die Forschungsgruppe in ihrem Aufruf.

Das forschende Institut ist von der Evangelischen Kirche unabhängig, eine Einflussnahme auf die Studienergebnisse ist ausgeschlossen. Die Anmeldung zur Studie ist per Mail oder telefonisch unter (089) 543 59 77 0 möglich.

Teilnehmende für wissenschaftliche Studie zur Perspektive von Tatpersonen gesucht

Im Forschungsverbund ForuM arbeiten Wissenschaftler daran herauszufinden, wie sexualisierte Gewalt und andere Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland geschehen und wie solche Fälle aufgearbeitet werden können. Für das Teilprojekt "Perspektiven Betroffener auf die Strukturen der Evangelischen Kirche und deren Nutzung durch Täter:innen" sucht das Uniklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) nun Menschen, die im Kontext der Evangelischen Kirche Handlungen an oder mit Minderjährigen ausgeübt haben, die in den Bereich sexueller Grenzverletzungen oder sexuellen Missbrauchs fallen.

Ziel ist es herauszufinden,

  • in welchem Kontext die Taten von wem und wie begangen wurden,
  • welchen Einfluss Machtausübung vor und nach den Taten hatte,
  • sowie ob und durch welche Strukturen innerhalb der Kirche die Aufdeckung beeinträchtigt oder verhindert wurde.

Teilnehmende sind eingeladen, ihre Erfahrungen und die Umstände dieser Vorfälle mitzuteilen. Das forschende Institut ist von der Evangelischen Kirche unabhängig, eine Einflussnahme auf die Studienergebnisse ist ausgeschlossen. Die Teilnahme kann vollständig anonym erfolgen.

Informationen zu Anmeldung und Ablauf der Studie

Kampagne "Schieb den Gedanken nicht weg!" stellt Denkmuster infrage

Anlässlich des achten europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, die neue Aufklärungs- und Aktivierungskampagne vorgestellt. Sie soll ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder bewirken.

Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt. Schätzungen zufolge sind ein bis zwei Kinder einer Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen. Bei rund drei Viertel geschehen Übergriffe in der eigenen Familie oder zumindest im sozialen Nahfeld. Durch Ergebnisse einer FORSA-Umfrage im Auftrag der UBSKM wird deutlich, dass Menschen die reale Gefahr dieser Zahl verdrängen. Während zwar 90 Prozent der Bevölkerung es für wahrscheinlich halten, dass sexuelle Gewalt vor allem in Familien stattfindet, halten es 85 Prozent für unwahrscheinlich oder sogar ausgeschlossen, dass sie in der eigenen Familie ausgeübt werden kann. Doch nur wenn man den Gedanken zulässt, ist schnelle Hilfe möglich. „Nur wer Missbrauch als reale Gefahr erkennt und sich informiert, kann auch wirkungsvoll handeln […]“, betonte Kerstin Claus. „Genau hier setzt die Kampagne an und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Ich muss kein Profi sein, um helfen zu können. Aber ich kann und sollte wissen, an wen ich mich wenden kann, wenn ich einen Verdacht habe. Jede und jeder kann etwas tun“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus.

Mit kontrastierenden Aussagen wie: „Geh nicht mit Fremden mit! – Und wenn es gar kein Fremder ist?“ oder „Mach niemandem die Tür auf! – Und wenn die Gefahr schon drinnen ist?“ soll die Kampagne gewohnte familiäre Denkmuster infrage stellen und aufrütteln. Oberstes Ziel der mehrjährig konzipierten Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ ist es, Menschen zu befähigen, aktiv zu werden, wenn sie Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch schöpfen.

Vertiefende Informationen zur Kampagne und konkrete Hilfsangebote bei Verdachtsfällen sind beim Hilfeportal Missbrauch zu finden.

 

Aktualisiertes Material zum "Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt"

Was ist eigentlich sexualisierte Gewalt? Was können Betroffene tun? Und wohin kann ich mich wenden, wenn ich Kenntnis von Fällen sexueller Gewalt habe? Antworten auf die wichtigsten Fragen beantwortet die Evangelische Kirche von Westfalen digital in drei leicht verständlichen Informationsflyern. Das Format soll Menschen einen ersten, elementaren Zugang zum Kirchengesetz und damit zum anspruchsvollen Thema „Schutz vor und Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ ermöglichen.  

Mit der Einrichtung einer eigenen landeskirchlichen Fachstelle hat die EKvW ihre Angebotsstruktur bereits im September ergänzt. Damit gibt es neue Ansprechpartner in den Themenfeldern „Intervention“ und „Prävention“. Diese Strukturveränderung greift die Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) auf, so dass sich außerdem die rechtliche Grundlage geändert hat. All dies ist in den aktualisierten Flyern nun übersichtlich dargestellt.

Die begleitenden Comics zeigen konkrete Situationen und informieren über Unterstützungsangebote und Verfahrenswege für alle Betroffenen. „Die Comics sind ein Weg, Menschen niederschwellig zu erreichen. Die Bilder und Texte sollen Mut machen, das Thema sexualisierte Gewalt anzusprechen“, sagt Daniela Fricke, Leiterin der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ und Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt in der EKvW.

Die Flyer sind ab sofort digital verfügbar und können im Folgenden heruntergeladen werden:

Neue Fachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die neue „Fachstelle für Prävention und Intervention“ der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist jetzt am Start. Der Sozialpädagoge und Diakon Christian Weber ist seit dem 1. August als Referent für Prävention im Landeskirchenamt erreichbar. Unterstützt wird er im Verwaltungsbereich bereits jetzt von Maria Schulz. Komplettiert wird das Team durch Jelena Kracht als Referentin für den Bereich Intervention. Sie nimmt Meldungen von Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt entgegen und berät Leitungsverantwortliche in Interventionsfällen. Die EKvW ergänzt damit entsprechende Angebote der Landeskirchen in Lippe und im Rheinland. weiterlesen

Über ihre Arbeit, die Herausforderungen und warum sie guter Hoffnung sind, etwas bewegen zu können, haben wir mit Jelena Kracht und Christian Weber gesprochen. Zum Interview

Forschung mit Betroffenen - nicht über sie

Teilnehmende für wissenschaftliche Aufarbeitungsstudie gesucht

Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie zu sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und der Diakonie in Deutschland sucht der unabhängige Forschungsverbund ForuM Teilnehmende für zwei Teilstudien:

  • Interview-Studie
  • Anonyme Online-Studie.

Weitere Details können dem Flyer entnommen werden.

Betroffene, die sich an der wissenschaftlichen Studie beteiligen möchten, sind herzlich eingeladen, sich zu melden und ihre Perspektive einzubringen. Die Kontaktadresse findet sich auf dem Flyer zur Studie.

Gerne darf dieser Aufruf weitergeleitet und verbreitet werden.

Fachtag „Sicher auf Freizeiten“

Die Vorstellung von evangelischen Freizeiten als Ort von Missbrauch, Übergriffen und Grenzverletzungen fällt schwer. Aber auch Kinder- und Jugendfreizeiten bergen Risiken und Gefahrenpotenziale für sexualisierte Gewalt. „Dieser Realität müssen wir uns stellen“ betonte Thorsten Schlüter, Fachreferent für Freizeitenarbeit im Amt für Jugendarbeit der EKvW, am Mittwoch (18.05.) in seiner Begrüßung. Rund 75 Personen aus der evangelischen Jugendarbeit in Westfalen waren der Einladung des Amtes für Jugendarbeit in das Deutsche Fußballmuseum in Dortmund gefolgt. Ziel: Freizeiten gemeinsam zu einem möglichst sicheren Ort zu machen.

„Danke, dass ihr auch zu diesem unbequemen Thema so zahlreich erschienen seid!“, wertschätze auch Christian Weber als Fachreferent für die Arbeit mit Kindern im Amt für Jugendarbeit die Teilnahme der Besucherinnen und Besucher. Nach einer Kurzvorstellung des Gesamtkonzeptes „Prävention sexualisierter Gewalt“ der EKD und der EKvW auf der einen und dem Bund und dem Land NRW auf der anderen Seite wurde es ganz konkret. weiterlesen

Gefährdung von Schutzbedürftigen aus der Ukraine: Materialien des UBSKM

Die Flucht von Menschen aus der Ukraine stellt uns derzeit vor massive Herausforderungen. Insbesondere Frauen und Kinder können auf der Flucht und bei der Unterbringung in Deutschland einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt sein.

Damit das Recht auf Schutz und Sicherheit von Frauen und Kindern von Anfang an in dieser Notsituation berücksichtigt wird, hat der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) der Bundesregierung ein Materialpaket zusammengestellt.
Ukrainische Frauen in Deutschland sollen so über bestehende Hilfeangebote informiert werden, gleichzeitig sollen Menschen, die in der jetzigen Situation ehrenamtlich mithelfen, für das Thema sensibilisiert werden. 
Organisationen, die sich um geflüchtete Frauen und Kinder kümmern, können sich mit einer Veröffentlichung von Hilfeangeboten deutlich gegen Gewalt an Frauen und Kindern positionieren.

In der zip-Datei finden Sie Online-Banner sowie Kacheln für Facebook, Instagram und Twitter.

Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt neu zusammengesetzt

Ratsvorsitzende Annette Kurschus drängt auf schnelle Berufung und Stärkung des UBSKM

Im Rahmen seiner ersten Sitzung hat der neugewählte Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den Beauftragtenrat der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt neu berufen. Neben dem Braunschweiger Landesbischof Christoph Meyns und Bischöfin Kirsten Fehrs (Nordkirche), die bereits seit 2018 dem Gremium angehören, wurden drei neue Leitungspersonen aus der Kirchenkonferenz vom Rat berufen: Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst (Pfalz), Dr. Jan Lemke (Mitteldeutschland) und Oberkirchenrätin Franziska Bönsch (Anhalt). Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus wünschte allen neuberufenen Personen Erfolg, Kraft und Gottes Segen für das neue Amt und die herausfordernde Aufgabe. „Dass Menschen in der Evangelischen Kirche sexualisierte Gewalt erlitten haben, schmerzt uns unermesslich. Umso wichtiger ist es, erlittenes Unrecht aufzudecken und künftiges Leid zu vermeiden.“ weiterlesen

Wissenschaftliche Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie Deutschlands

Der Forschungsverbund „Forschung zu sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der evangelischen Kirche und Diakonie Deutschlands“ (ForuM) untersucht Strukturen und systemische Bedingungen von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch im Kontext der evangelischen Kirche.
Um hierzu Einsichten gewinnen zu können, ist die Perspektive Betroffener wichtig, d.h. die Sichtweise von Menschen, die selbst sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche, Diakonie oder in weiteren evangelischen Kontexten erlebt haben.

Deshalb lädt ForuM im Rahmen einer Aufarbeitungsstudie Betroffene zur Teilnahme an zwei Interviewstudien ein.

Die Teilprojekte der Aufarbeitungsstudie sowie das gesamte Forschungsvorhaben sind auf der Verbundhomepage www.forum-studie.de beschrieben. Hier kann auch ein Newsletter abonniert werden, der regelmäßig (voraussichtl. halbjährlich) über die Fortschritte der Studie informieren wird.

Die Durchführung dieser dreijährigen wissenschaftlichen Studie beruht auf einem Beschluss der EKD-Synode vom November 2018.

Zweites Rundschreiben zum Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Das Rundschreiben 21/2021 gibt schwerpunktmäßig Hinweise zum Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen. Zusätzlich stehen Ihnen die darin genannten Anlagen 4 bis 6 (Musterbriefe/-texte) gesondert als zu bearbeitende Dokumente zur Verfügung.

Drittes Rundschreiben zum Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Weitere Materialien, Links und Informationen finden Sie hier:

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