Stabs- und Fachstelle zum Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Institutionelle Schutzkonzepte

Nicht nur die Ergebnisse der ForuM-Studie zeigen es, auch die aktuell und in jüngerer Vergangenheit zu bearbeitenden Fallkomplexe in verschiedenen Regionen und Arbeitsfeldern der Landeskirche machen deutlich: In der Evangelischen Kirche von Westfalen gibt es sexualisierte Gewalt.  

Um die Ausübung solcher (und anderer) Formen von Gewalt zukünftig zu erschweren, braucht es flächendeckende Präventionsarbeit. 

Ein Kernpunkt dieser Präventionsarbeit ist die Implementierung von institutionellen Schutzkonzepten. In Schutzkonzepten werden Maßnahmen der Prävention, Intervention, Aufarbeitung und der Unterstützung betroffener Personen beschrieben und standardisierte Abläufe festgelegt. Außerdem werden Regeln für den Umgang miteinander entwickelt. Ziel ist die Implementierung „einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen.“ (Präambel des Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche von Westfalen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG)). 

Die Bestandteile der institutionellen Schutzkonzepte in unserer Landeskirche sind in § 6, Absatz 3 KGSsG genannt
  • Einrichtungsspezifische Verankerung der Verantwortung zur Prävention
  • Erstellung einer Potenzial- und Risikoanalyse
  • Beschluss eines einrichtungs- und arbeitsfeldspezifischen Verhaltenskodex für Mitarbeitende, dessen Inhalte regelmäßig zum Gesprächsgegenstand gemacht werden
  • Vorhalten von Fortbildungen für alle Mitarbeitenden zur Prävention vor sexualisierter Gewalt, insbesondere zum Nähe-Distanz-Verhalten und zur grenzachtenden Kommunikation
  • Anbieten von Partizipations- und Präventionsangeboten sowie Erstellung sexualpädagogischer Konzepte für die Arbeit mit Minderjährigen unter Beteiligung und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, Betreuerinnen, Betreuer oder Vormünder
  • Einrichtung transparenter Beschwerdeverfahren
  • Bereitstellen von Notfall- oder Handlungsplänen, die ein gestuftes Vorgehen bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt vorsehen


Am Prozess der Erstellung eines institutionellen Schutzkonzeptes sind alle Gruppen des Systems zu beteiligen. Mehr dazu findet sich in den Menüpunkten:

Weil solche Konzepte ständig weiterentwickelt und in der Umsetzung konkretisiert werden sollten, wird immer häufiger von „Schutzprozessen“ gesprochen, die es verantwortlich zu gestalten gilt.

Auch wenn Schutzprozesse sexualisierte Gewalt in Institutionen niemals vollständig ausschließen werden, sind sie grundlegend, um eine Sensibilisierung und eine Haltung der Achtsamkeit und des grenzwahrenden Umgangs aller zu fördern. Sie helfen dabei, Risiken zu erkennen, zu benennen und bestmöglich zu minimieren. So tragen sie zum Schutz aller Menschen im jeweiligen System bei.
Es gibt zahlreiche Materialien zur Erarbeitung von Schutzkonzepten in Institutionen und Einrichtungen.


Das Kirchengesetz der EKvW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt legt die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung der institutionellen Schutzkonzepte besonders in die Hände der leitungsverantwortlichen Gremien und Personen.

Es ist Aufgabe der Leitungsorgane, die Regeln und Abläufe für ihren Bereich zu beschließen und dadurch den Schutz für die Menschen dort bestmöglich sicherzustellen.
Gleichzeitig ist es wichtig, die jeweiligen Mitarbeitenden und Teilnehmenden zu beteiligen, weil ihre Perspektiven und Erfahrungen für die Gestaltung eines tragfähigen Schutzprozesses unerlässlich sind.

Unbedingt notwendig ist die individuelle Auseinandersetzung jeder Person mit dem Thema sexualisierte Gewalt.

Mitarbeitende (insbesondere Leitungsverantwortliche und solche mit direktem Bezug zu Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in Abhängigkeitsverhältnissen) haben die Aufgabe, Faktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigen sowie unerwünschte Verhaltensweisen und Hinweise auf sexualisierte Gewalt zu erkennen und bei Verdachtsfällen gemäß der geltenden Regeln und Standards zu handeln.

Der Weg zum institutionellen Schutzkonzept

Alle Körperschaften der EKvW (Kirchengemeinden, Einrichtungen, Schulen, Kirchenkreise, Ämter, Institute usw.) sind verpflichtet, institutionelle Schutzkonzepte gemäß der im KGSsG verankerten Standards zu beschließen. Die Verantwortung dafür liegt bei den jeweiligen Leitungsorganen. 

Diese haben dafür zu sorgen, dass bei der Entwicklung des institutionellen Schutzkonzeptes die spezifischen Rahmenbedingungen, die Kultur und die Struktur der jeweiligen Körperschaft und des Systems berücksichtigt werden. 

Für den Entwicklungsprozess eines institutionellen Schutzkonzeptes kann ein Zeitraum von mehreren Monaten oder sogar Jahren erforderlich sein, der z.B. von einer Steuerungsgruppe geplant und begleitet wird. Der Prozess sowie die umgesetzten Maßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. 

Als Prozesse angelegte institutionelle Schutzkonzepte sind Teil des Alltags und werden in festgelegten Zeiträumen evaluiert und bei Bedarf ergänzt oder angepasst. 

Die Evaluationsintervalle sind im Schutzkonzept festzulegen. Ebenso ist dort zu regeln, wie genau und durch wen (ggf. mit Unterstützung durch eine externe Fachberatungsstelle) diese durchgeführt werden sollen, 

Zur Frage, welche Zeiträume, Umsetzungsmethoden sinnvoll sind, beraten die zuständigen Präventionsfachkräfte. 

Wir danken der Ev. lutherischen Landeskirche Hannover, deren Website wir als Anregung nutzen durften.