Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) baut sich von den Gemeinden her auf - sie sind die Basis.
Im Laufe der Geschichte bildete sich in der EKvW die presbyterial-synodale Ordnung heraus. Sie besagt, dass die Leitung der EKvW auf Gemeinde-Ebene bei den gewählten Presbyterien und auf der kreis- und landeskirchlichen Ebene bei den Synoden liegt (Kreissynode/Landessynode). In allen Leitungsorganen wirken auf allen Ebenen ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Presbyterinnen und Presbyter gleichberechtigt zusammen.
Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen setzt in ihrem Aufbau bei den Kirchengemeinden ein. Hier verwirklicht sich kirchliches Leben, weil sich hier Menschen unter Wort und Sakrament versammeln.
Die 456 Kirchengemeinden sind zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Die Kirchenkreise nehmen den Auftrag der Kirche in ihrem Bereich wahr. Sie fördern die Gemeinschaft der Gemeinden, stellen Qualität und Erfahrungsaustausch in den verschiedenen Arbeitsbereichen sicher und übernehmen die Trägerschaft gemeinsamer Dienste. Die Angebote der gemeinsamen Dienste treten neben die Angebote der Kirchengemeinden, um in wechselseitiger Ergänzung dem Auftrag der Kirche nachzukommen.
In der EKvW gibt es derzeit 26 Kirchenkreise. Sie sind in elf Gestaltungsräumen zusammengefasst.
Die Evangelische Kirche von Westfalen, ihre Kirchenkreise, Kirchengemeinden und kirchlichen Verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Wie die Landeskirche Verantwortung für die Einheit der Kirche trägt, so tragen die Gemeinden und Kirchenkreise Verantwortung für die Förderung der Einheit der Landeskirche. Hierin liegt die besondere Bedeutung der presbyterial-synodalen Ordnung.