Die einzelnen Kirchengemeinden sind in Westfalen zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Kirchenkreise unterstützen die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, fördern deren Zusammenarbeit und sorgen für eine gerechte Verteilung von Finanzen und Personal.
Der/Die leitende Geistliche eines Kirchenkreises ist der Superintendent/die Superintendentin. Zurzeit wird dieses Amt von 19 Männern und acht Frauen ausgeübt. Er oder sie wird von der Kreissynode gewählt und hat den Vorsitz des Kreissynodalvorstandes (KSV) inne. KSV und Kreissynode sind für die Leitung des Kirchenkreises verantwortlich.
Er/Sie führt die Dienstaufsicht über die Pfarrer und Pfarrerinnen in seinem Bereich. In Westfalen gibt es hauptamtliche Superintendenten und solche, die daneben noch als Gemeindepfarrer Dienst tun. Das Wort »Superintendent« meint: jemand, der die Aufsicht führt und/oder den Überblick hat. Am besten also beides.