Theologin Alena Höfer vom IKG im Deutschlandfunk-Interview
Im Dezember 2018 hat der Bundestag eine Reform des Personenstandsgesetzes beschlossen. Seit Anfang 2019 sieht das Personenstandsregister einen dritten positiven Eintrag vor – neben „weiblich“, „männlich“ oder keinem Eintrag gibt es jetzt auch die Möglichkeit, sich als „divers“ eintragen zu lassen. Damit ist gesetzlich verankert, was lange bekannt ist: dass es zahlreiche Menschen gibt, die nicht in die Kategorien von „männlich“ oder „weiblich“ passen.
Die Erweiterung des geschlechtlichen Bezugssystems über Mann und Frau hinaus eröffnet viele neue Horizonte und Möglichkeiten. Die biologischen und neurophysiologischen Erkenntnisse, sowie die Erfahrungsberichte von transidenten und intergeschlechtlichen Menschen fordern dazu auf, Geschlechtlichkeit auch in theologischen und kirchlichen Kontexten neu zu denken. Sie machen es auch notwendig, sich auf entsprechende Anfragen in Seelsorgekontexten, bei Kasualien, in der liturgischen Begleitung von Transitionen, in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Arbeit mit Konfirmand*innen oder in der Bildungsarbeit vorzubereiten.
Bereits am 18.3.2021 hat die Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen eine Positionierung für queere Jugendarbeit verabschiedet. Darin heißt es u.a. „Unser Jugendverband stellt sich an die Seite von LSBTIQ*-Personen und engagiert sich für die Transformation unserer Gesellschaft. Dazu gehören auch die Auseinandersetzung mit cis-hetero Privilegien und der Einsatz für ein Leben mit Chancengleichheit, unabhängig von der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität. Ein Ort, an dem LSBTIQ*-Menschen auch jetzt schon sicherere Räume erleben können ist in der evangelischen Jugendverbandsarbeit.“
"Wer sich nur ein paar Minuten mit der Leidensgeschichte von sexuell diversen Menschen beschäftigt, [...] dem kann nicht zweifelhaft sein, dass Nachfolge Jesu heute auch bedeuten muss, diese Menschen neu sehen zu lernen, gesellschaftliche und kirchliche Schranken zu überwinden, und sie als Geschwister wahrzunehmen, um ihnen in der Kirche eine Heimat zu geben."
Thomas Naumann, Ständiger Theologischer Ausschuss der EKvW
Über die Evangelische Jugend hinaus wird sich die Evangelische Kirche von Westfalen in den kommenden Jahren intensiv mit dem Thema Geschlechtervielfalt beschäftigen. Auf der Frühjahrssynode 2022 hat die Landessynode einen Beschluss gefasst.
Ziel ist es, Menschen in ihrer sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt wahrzunehmen und wertzuschätzen. Diskriminierungen sollen abgebaut und sichere, freie Räume in unserer Kirche geschaffen werden. Daran arbeiten zurzeit zwei Arbeitsgruppen: a) Ständiger Theologischer Ausschuss b) AG Zur Umsetzung des Synodenbeschlusses. Diese erstatten regelmäßig auf der Landessynode Bericht über ihre Arbeit.
Prof. Dr. Thomas Naumann, Universität Siegen, Mitglied im Ständigen Theologischen Ausschuss der EKvW, hat dazu eine aktuelle Kolumne mit dem Titel: „Anbiederung an den Zeitgeist“ oder „Kern der Christusnachfolge“ verfasst.
Ehe für alle
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) hat am 20.11.2019 mit großer Mehrheit beschlossen: Gottes Segen gilt für alle Ehepaare! Konkret bedeuten die damit verbundene Änderung der Kirchenordnung der EKvW und die entsprechende Änderung der Trauordnung:
In der westfälischen Landeskirche können sich alle evangelischen Paare, die standesamtlich geheiratet haben, kirchlich trauen lassen. Unterschiede hinsichtlich der Gleich- oder Verschiedengeschlechtlichkeit gibt es nicht mehr. In den gesetzlichen Regelungen wird geschlechtsneutral von „Eheleuten“ oder „Ehepartnern“ gesprochen. Diese Änderung liegt in der Konsequenz der Diskussionen über Familie und Ehe seit der Landessynode 2012 und der seither gefassten Beschlüsse.
Der damalige Vorsitzende des theologischen Tagungsausschusses, Superintendent Michael Krause, freute sich über die erfolgte Zustimmung: „Wir machen deutlich, dass der Segen Gottes in der Trauung für alle Ehepaare gilt, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Orientierung.“
Weitere Informationen finden Sie in der Trauordnung im Kirchenrecht Westfalen.
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