EKvW setzt weitere Empfehlung aus der ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt um
Unabhängiges Screening von Personalakten gestartet
MedienInfo 08/2026
Die Evangelische Kirche von Westfalen lässt ab sofort die Personalakten aller landeskirchlichen Mitarbeiter*innen auf Hinweise zu Fällen sexualisierter Gewalt screenen. Damit setzt die westfälische Landeskirche eine der zentralen Empfehlungen aus der ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und Diakonie um.
Seit dem 1. Februar ist bereits ein pensionierter Polizeibeamter als Honorarkraft mit der systematischen Durchsicht der Akten betraut, ein weiterer startet voraussichtlich zum 1. März. Die ausgebildeten Polizeibeamten bringen Jahrzehnte einschlägiger Erfahrung mit und sind der EKvW zu keiner Zeit rechenschaftspflichtig.
Planmäßig sichten sie zunächst die Akten der aktuellen Beschäftigten der Landeskirche, zu denen auch die Pfarrpersonen gehören. Dies soll sicherstellen, dass mögliche Fälle sexualisierter Gewalt, die noch nicht verjährt sind, möglichst schnell gefunden und aufgearbeitet werden können. Anschließend werden auch die Personalakten früherer Mitarbeitender, die sich im Landeskirchlichen Archiv befinden, sorgfältig gescreent.
Werden während des Screenings Hinweise auf mögliches Fehlverhalten landeskirchlicher Mitarbeiter*innen hinsichtlich des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) festgestellt, werden die entsprechenden Akten in das reguläre Interventions- und Aufarbeitungsverfahren der Stabsstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS) eingebracht und dort weiterbearbeitet. Mitarbeitende, denen ein entsprechendes Fehlverhalten nachgewiesen wird, können nach dem KGSsG mit arbeits- oder dienstrechtlichen Maßnahmen bis hin zur sofortigen Beendigung des Dienstverhältnisses belegt werden.
Der Prozess sieht vor, sämtliche Personalakten des Landeskirchenamtes einzusehen. Wie lange dies andauern wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Über den Fortgang wird die Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, Dr. Charlotte Nieße, bei künftigen Landessynoden berichten. Auch die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission West, die die Rechte von Betroffenen im Sinne der Aufarbeitung stärkt, ist über diesen Prozess in Kenntnis gesetzt.
Betroffene haben jederzeit die Möglichkeit, sich an den sie betreffenden Aufarbeitungsprozessen zu beteiligen – in jeder von Ihnen gewünschten oder für sie möglichen Art. Für Fragen zum Prozess, insbesondere von Betroffenen, steht die Beauftragte telefonisch unter 0521 594-308 und per Mail (charlotte.niesse@ekvw.de) zur Verfügung.
