Das Juristische Dezernat 33 ist zuständig für das Schul- und Bildungsrecht. Dazu gehört das Schulrecht NRW und die Ersatzschulfinanzierung, Verwaltung- und Haushaltssangelegenheiten der landeskirchlichen Schulen und die Schülerbeförderung.
Daneben kümmert sich das Dezernat um die Liegenschaften und das Gebäudemanagement der landeskirchlichen Schulen ebenso wie um deren Personalangelegenheiten (Dienstaufsichtliche Angelegenheiten).
Schließlich ist das Dezernat 33 für alle Rechtsangelegenheiten im Leitungsfeld Bildung verantwortlich. Dazu gehört auch die Konfirmandenarbeit, das Pädagogische Instituts, das Amt für Jugendarbeit und das Evangelische Erwachsenen- und Familienbildungswerk Westfalen und Lippe.
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