Notfallseelsorge ist »Grundbestandteil des Seelsorgeauftrags der Kirchen«. Sie ist die angemessene Organisationsform, um Menschen beistehen zu können, die plötzlich in eine Notlage gekommen sind, die ihr Leben nachhaltig verändern wird.
In allen Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche von Westfalen sind an den Rettungsleitstellen der Kreise und kreisfreien Städte Rufbereitschaften der Notfallseelsorge installiert.
365 Tage im Jahr und rund um die Uhr sind Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei alarmierbar.
Indikationen für die Begleitung von Betroffenen durch die Notfallseelsorge sind in erster Linie:
- Tod im häuslichen Bereich
- Überbringen einer Todesnachricht
- Tod und schwere Verletzungen von Kindern
- Unfälle
- Brände
- Suizid
- Gewaltverbrechen

Seit 1998 haben sich die Beauftragten für Notfallseelsorge/Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst in einem Konvent zusammengeschlossen, dessen Leitungskreis die Arbeit der Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger begleitet.
Zur Koordination der Arbeit in diesem Bereit hat die Kirchenleitung im Mai 2001 eine landeskirchliche Beauftragung ausgesprochen.
Nähere Informationen
- zur Praxis in der Notfallseelsorge
- zu Aufbau und bestehenden Systemen der Notfallseelsorge
- und zur Ausbildung zu Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorgern
erhalten Sie beim Landeskirchlichen Beauftragten für Notfallseelsorge/Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Rausch

Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Telefon: 0163 6927927
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