Entwicklung und Ausbildung der pastoralen Rolle soll stärker im Zentrum stehen
Reform des Vikariats beschlossen
In ihrer Sitzung im Februar 2025 hat die Kirchenleitung mit einem Grundsatzbeschluss den Weg für eine grundlegende Neuausrichtung der Durchführung des Vorbereitungsdienstes (Vikariat) beschlossen.
Grundlage dafür war ein vom gemeinsamen Kuratorium des Seminars für pastorale Ausbildung in Wuppertal erarbeiteter Entwurf für ein neues Konzept. Die in Trägerschaft von vier Kirchen durchgeführte Ausbildung wird damit weiterentwickelt und neuen Anforderungen angepasst. Ziel des Konzeptes ist es, die Entwicklung und Ausbildung der pastoralen Rolle in den Mittelpunkt zu stellen. In einer sogenannten „Kompetenzmatrix“ werden darum als erwartetes Ergebnis des Vorbereitungsdienstes die dafür nötigen Kompetenzen der Ausbildung beschrieben. Die Vikariatsausbildung zielt damit insgesamt nicht in erster Linie auf den Erwerb von formalem Wissen oder fachlichen Fertigkeiten, sondern stärker auf eine reflektierte Einstellung und Haltung zur erwarteten Rolle im Pfarrdienst.
Dieser Zielsetzung entsprechend nehmen die kursorischen Bestandteile in Wuppertal noch mehr als bisher Bezug auf konkrete pastorale Praxisfelder und die darin zu bewältigenden Herausforderungen.
Die Prüfungsordnung wird dem Ausbildungsziel angepasst und zudem in allen Trägerkirchen weitestgehend identisch sein. Wie bereits in den bisherigen – und zukünftig - vorgezogenen Prüfungen „Gottesdienst“, „Unterrichtsstunde Religionsunterricht“, „Gemeindeprojekt“, „Seelsorge-(Verbatim)“ wird auch in den anderen mündlichen Prüfungen auf konkrete Praxiserfahrungen und die darin erworbenen Kompetenzen Bezug genommen werden. Den Abschluss bildet ein neues Prüfungsfach mit dem vorläufigen Arbeitstitel „Pastoraltheologie“, in dem vor allem die eigene Auseinandersetzung mit den Anforderungen und der Rolle im Pfarramt thematisiert wird. Voraussetzung für alle Prüfungen wird ein individuelles Ausbildungsportfolio sein, das jede Vikarin und jeder Vikar für sich erstellt.
Auch die Struktur des Vorbereitungsdienstes wird angepasst. Die Gesamtdauer wird von derzeit 30 auf 24 Monate reduziert, die Zahl der Kurswochen sinkt von 22 auf 18, die bisherige „Langzeitphase“ des Schulvikariates entfällt, es verbleibt eine „Vollzeitphase“.
Die zeitliche Verdichtung der Ausbildung führt dazu, dass längerfristige Unterbrechungen nahezu immer zu einem Wechsel des jeweiligen Vikariatskurses führen werden. Die Vorteile der gestrafften Ausbildung überwiegen dennoch. Die kürzere Ausbildungszeit ermöglicht einen schnelleren Zugang zum Pfarrberuf, die reduzierte Zahl an Kurswochen kommt Familien entgegen, so auch ein vielfach geäußerter Wunsch.
Schließlich wird in einem eigenen Arbeitsprozess der Versuch unternommen, Zugänge für besondere Zielgruppen zu ermöglichen. Einerseits streben Menschen aus anderen Berufen wie z.B. Lehrerinnen oder Lehrer für evangelische Religionslehre die Vikariatsausbildung an. Wie können bereits zuvor erworbenen Kompetenzen angemessen berücksichtigt werden? Andererseits fragen Menschen nach einer Vikariatsausbildung im „eingeschränkten Dienst“. Wie kann auf diesem Weg ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes unter Maßgabe gleicher Qualitätsstandards ermöglicht werden?
Die Reform der Vikariatsbildung hat erst begonnen. Sie wird in einem kontinuierlichen Prozess zunächst an den „Start gebracht“ und dann stetig neuen Herausforderungen entsprechend weiterentwickelt werden. Insgesamt ist damit ein Weg beschritten, der dazu beitragen wird, die Ausbildung im kirchlichen „Kernberuf“, dem Pfarramt, qualitativ angemessen den Anforderungen kirchlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen je neu zu entsprechen.