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Konsequenz aus Nachweis über den Besitz kinderpornografischen Materials

Pfarrer wird nach Urteil aus dem Dienst entfernt

MedienInfo 40/2024

Ein Gemeindepfarrer aus der westfälischen Landeskirche ist vom Amtsgericht Ahaus wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

In Folge der strafrechtlichen Verurteilung wird die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) den Pfarrer umgehend aus dem Dienst entfernen, sobald das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig ist.

Schon zuvor war der Pfarrer von seinem Dienst in der Gemeinde freigestellt worden, seit die Vorwürfe gegen ihn bekannt geworden waren und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hatte. Polizeiliche Recherchen hatten im vergangenen Jahr den Verdacht offengelegt und damit das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt.

Ein Interventionsteam aus Vertreterinnen und Vertretern des betroffenen Kirchenkreises und der Landeskirche hatte seither den Fall begleitet. So konnte sichergestellt werden, dass der Pfarrer umgehend seine Tätigkeiten in der Gemeinde einstellen musste und auch keine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen vor Ort zu befürchten war.

Der Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden, der in solchen Fällen stets Vorrang einzuräumen ist und die mit der Urteilsverkündung ihren Abschluss fand, folgt jetzt unmittelbar das disziplinarrechtliche Vorgehen der Landeskirche. Der verurteilte Mann wird künftig nie mehr als Pfarrer tätig sein. Er wird umgehend aus dem pfarramtlichen Dienst entlassen, sobald das strafrechtliche Urteil rechtskräftig ist.

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Datum: 18.11.2024