Projektkollekte an Misericordias Domini soll digitale Formate anschieben
„Für eine starke digitale Kirche – Teilhabe ermöglichen“
Viele Menschen können aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr regelmäßig am Gottesdienst in ihrer Kirchengemeinde teilnehmen. Digitale Formate schaffen hier Brücken: Ein gestreamter Gottesdienst, eine hybride Bibelstunde oder ein digitales Kirchen-Café verbinden Menschen miteinander und halten sie in Kontakt mit ihrer Gemeinde. Kirche bleibt so ein lebendiger Ort des Glaubens und der Gemeinschaft – auch für diejenigen, die zu Hause bleiben müssen.
Aus diesem Grund ist die Projektkollekte an Misericordias Domini am 19. April als Anschubfinanzierung für digitale Formate gedacht. Dabei sollen digitale Formate entwickelt und eingerichtet werden, die Menschen über Altersgrenzen hinweg miteinander verbinden und allen den Zugang zu kirchlichem Leben ermöglichen. Im Idealfall kann die Intergenerationalität einer Gemeinde genutzt werden. Wünschenswert wären dabei folgende Szenarien: Jugendliche und junge Erwachsene bedienen Kameras oder Tonmischpulte, helfen Seniorinnen und Senioren beim Einrichten des Streams oder beim ersten Login in eine Video-Andacht. Konfirmandengruppen gestalten Social-Media-Beiträge, die ältere Gemeindemitglieder auf dem Smartphone ansehen. Jugendgruppen geben Technik-Workshops für Seniorenkreise oder besuchen Pflegeheime, um dort digitale Andachten einzurichten. Familien können gemeinsam an hybriden Gemeindeveranstaltungen teilnehmen – etwa einem Online-Hauskreis oder einem digitalen Kirchen-Café, bei dem Enkel und Großeltern über Generationen hinweg Glaubensgeschichten teilen. So wird Kirche zu einem Ort, an dem Kompetenzen geteilt und Beziehungen gestärkt werden.
Antragsfähig sind alle Kirchengemeinden sowie kirchliche Einrichtungen innerhalb der westfälischen Landeskirche. Es geht explizit um die Etablierung neuer digitaler Formate und so können keine laufenden Kosten für bereits bestehende Formate übernommen werden. Förderfähig sind dabei bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 2.000 €. Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Landeskirchenamt einzureichen. Dabei erfolgen die Prüfung und Bewilligung nach der Reihenfolge des Eingangs und im Rahmen der ab Juni 2026 verfügbaren Mittel. Alles Weitere kann den Richtlinien zur landeskirchlichen Projektkollekte „Für eine starke digitale Kirche – Teilhabe ermöglichen“ entnommen werden.
