Die Leitung der EKvW liegt bei der Landessynode
Das oberste Entscheidungsorgan

Die Landessynode

Die Landessynode setzt sich aus der Kirchenleitung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und evangelisch-theologischen Fakultäten zusammen.

Sie beschließt u. a. die Kirchengesetze, den Haushalt der Landeskirche sowie grundlegende Finanzregelungen, die auch die Kirchenkreise und Gemeindenbetreffen. Sie berät wichtige theologische und kirchenpolitische Themen. Und sie wählt den oder die Präses und die anderen Mitglieder der Kirchenleitung. Die Kirchenkreise mit ihren Kreissynoden können Anträge an die Landessynode stellen.

Unter Leitung der oder des Präses kommen die insgesamt 179 Mitglieder zusammen. Stimmberechtigt sind 153 Synodale einschließlich Kirchenleitung. Hinzu kommen 26 beratende Mitglieder.

Die Landessynode wird alle vier Jahre neu gebildet - nach den Wahlen zu den Presbyterien und der Neukonstituierung der Kreissynoden. Die Landessynode wird von der oder dem Präses geleitet.

Termine der nächsten Landessynoden

2025
2026
9. bis 10. Mai 24. bis 25. April
23. bis 26. November 22. bis 25. November