78 Jahre Evangelische Kirche von Westfalen
Stichtag 13. Juni 1945: 78 Jahre Evangelische Kirche von Westfalen

selbst.ständig

Am 13. Juni 1945, also vor 78 Jahren, entstand ein Dokument, das als Geburtsstunde der Evangelischen Kirche von Westfalen als selbständige Landeskirche angesehen werden kann.

Am 13. Juni 1945 verfasste Präses D. Karl Koch das Schreiben „An die Gemeinden, Pfarrer und Kirchenvertretungen von Westfalen“, mit dem er über die Zukunft der Kirchenleitung informierte. Vor allem der Briefkopf macht dieses Dokument zu einem wichtigen Schriftstück der westfälischen Kirchengeschichte. Denn Koch schreibt im Namen der „Evangelische Kirche von Westfalen“, eine gänzlich neue juristische Größe, die einen Neuanfang deutlich machte.

Selbstständig, da die bisherige Provinzialkirche sich aus der Kirche der Altpreußischen Union loslöste. Und
Selbstständig, da sie wieder verstärkt die 400-jährige presbyterial-synodale Tradition aufgriff.

 

Neue kirchliche Strukturen

Mit dem Vormarsch der Alliierten gegen das Deutsche Reich 1945 und dem darauffolgenden Kriegsende musste die Zukunft der evangelischen Kirche nach der nationalsozialistischen Diktatur neu gestaltet werden. Kirchliche Strukturen nach dem Kirchenkampf und der NS-Zeit waren neu zu definieren und zu installieren.

Bereits vor der Kapitulation des Deutschen Reichs wurde Präses D. Karl Koch durch das Konsistorium mit der Aufgabe betraut, die nötigen Schritte zur Einsetzung einer vorläufigen Kirchenleitung zu veranlassen. Auf diese Weise zeigte die Verwaltung der Kirchenprovinz Westfalen den Willen, sich unterzuordnen. Dies findet sich in dem Schreiben vom 13. Juni 1945 wieder: So erklärt Koch, dass die Kirche ohne Leitung sei, diese nun „vom Bekenntnis und Recht her“ neu gebildet werden müsse.

Die Beratungen zusammen mit dem Bruderrat der Bekennenden Kirche über die Zukunft der Kirchenleitung fanden bei Karl Koch zunächst in Bad Oeynhausen, nach der Zwangsräumung im Mai 1945 durch die Britische Rheinarmee in Bielefeld statt.

Die erste Kirchenleitung

Der Kirchenleitung gehörten folgende Personen an:

Eine neue Kirchenordnung

Die Bekenntnisgrundlage bildeten die Präambel der Verfassung der Altpreußischen Union von 1922 sowie die Barmer Theologische Erklärung. Auch eine neue Kirchenordnung sollte entstehen, wofür die Gesetze, die nach dem 30. Januar 1933 entstanden sind, überprüft werden sollten. Die Kirche sollte somit von deutsch-christlichen Betätigungen gereinigt werden.

Hierzu erarbeitete die Kirchenleitung eine „Vorlage an die Provinzialsynode über die presbyterial-synodale Erneuerung der Kirchenordnung“. In dieser Vorlage wurden die geltenden Grundsätze und die künftigen Aufgaben formuliert. Mit seinem Appell an die Gemeinden „dieser Kirchenleitung zu folgen“, bittet Koch um die Zustimmung der Gemeinden, ohne die eine Neuordnung der kirchlichen Leitungsstrukturen nicht gelingen konnte.

Ausgangspunkt zu all dem war das Präsesamt. Dieses sei nach dem Zweiten Weltkrieg das einzige noch vorhandene verfassungs- und kirchenordnungsgemäße Amt gewesen. Gemeint ist Kochs Wahl zum Präses der Provinzialsynode Ende September 1933 und die Fortsetzung dieses Amtes auf der Bekenntnissynode vom 16. März 1934.

Trotz aller Beschneidungen seiner sonstigen Befugnisse hatte Koch bis zum Ende des Nationalsozialismus ein offiziell anerkanntes Leitungsamt für die Bekennende Kirche behaupten können, das dieser nach Kriegsende weiterführte. So beschritt man in Westfalen den Weg der Neuordnung mittels eines einzigen kirchlichen Amtes. Die klare Kräfteverteilung zugunsten der Bekennenden Kirche konnte als Grundlage dienen, ein halbwegs geordnetes Miteinander zu installieren, Kompromisse zu suchen und Lösungswege zu finden.

Die Westfälische Landessynode

In den folgenden Jahren begann der Wiederaufbau - auch innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen. Nachdem 1946 erstmals wieder freie Wahlen zu den kirchlichen Verwaltungsorganen stattfanden, trat die erste Westfälische Landessynode 1948 zusammen. Bisher hatte die Provinzialsynode getagt. Sie verwendete als verfassungsgebende Synode erstmals offiziell die neue Bezeichnung „Die Evangelische Kirche von Westfalen“. Sie beriet über die im Wesentlichen heute noch gültige neue Kirchenordnung, die auf der Landessynode 1953 als „Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen“ verabschiedet wurde.

Von 1945 bis heute: eine Ausstellung

Eine Wanderausstellung des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen zeigt anhand von historischen Dokumenten und persönlichen Eindrücken einiger Zeitzeugen die Entstehungsgeschichte der EKvW und 78 Jahre kirchliches Handeln in der Gesellschaft – wie es bis in die Gemeinden hinein wirkt, auf historischen Wurzeln aufbaut und sich mit gesellschaftlichen Veränderungen wandelt.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich die Ausstellung vom 22. Mai bis VERLÄNGERT 28. Juli 2023 (montags bis donnerstags 9.00-16.00 Uhr und freitags 9.00-12.00 Uhr) im Foyer des Landeskirchlichen Archivs, Bethelplatz 2, 33617 Bielefeld anzuschauen. Danach steht sie kostenlos zur Ausleihe zur Verfügung.