Eintägiges Frühjahrstreffen der westfälische Landessynode in Dortmund
Im Mittelpunkt: Abschied und Begrüßung
MedienINFO 16/2026
Zu ihrer diesjährigen Frühjahrstagung treffen sich die Mitglieder der westfälischen Landessynode am Sonnabend, 25. April in Dortmund. Im Mittelpunkt der eintägigen Veranstaltung steht um 10 Uhr der Festgottesdienst zur Synodentagung in der Dortmunder Stadtkirche St. Reinoldi.
Im Rahmen des Gottesdienstes wird der Theologische Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW), Ulf Schlüter, entpflichtet und verabschiedet. Gleichzeitig wird seine Nachfolgerin, die bisherige Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken, Susanne Falcke, in ihr Amt eingeführt. Auch die neuen Landeskirchenrät*innen Karin Ammann (Ev. Schulen) und Thomas Schlüter (Bildung) erfahren im Rahmen des Gottesdienstes ihre liturgische Einführung.
Wenn Ulf Schlüter in St. Reinoldi von seinem Amt als Theologischer Vizepräsident der Landeskirche entpflichtet und verabschiedet wird, geschieht das an dessen alter Wirkungsstätte. Schlüter war vor seiner Wahl in das Leitungsamt der EKvW im November 2017 Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Dortmund, zuvor 19 Jahre lang Gemeindepfarrer in Dortmund-Asseln.
Nach Ablauf seiner achtjährigen Wahlperiode hatte sich Ulf Schlüter im Herbst vergangenen Jahres nicht erneut zur Wahl gestellt. Der 64-jährige Theologe wird nach dem Ausscheiden aus dem Amt in den Ruhestand eintreten.
Schlüters Amtszeit fiel in eine Phase zahlreicher Veränderungen und Umbrüche innerhalb der westfälischen Landeskirche. Allem voran erforderte der Aufbau eines Systems für Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Anerkennung im Zusammenhang sexualisierter Gewalt in der Kirche – ebenso wie die aktive Befassung mit konkreten Fällen – in besonderer Weise Aufmerksamkeit und Engagement.
Von Beginn an und bis zuletzt prägten zudem Prozesse der Aufgabenklärung und der Haushaltskonsolidierung die Arbeit des Theologischen Vizepräsidenten. Wie die evangelische Kirche unter veränderten Rahmenbedingungen ihren Auftrag der Kommunikation des Evangeliums wahrnehmen könne, wurde für ihn zur Schlüsselfrage seiner Amtszeit. Die Begleitung des Innovationsfonds „TeamGeist“ übertrug ihm die Kirchenleitung ebenso wie die Koordinierung der zahlreichen Transformationsprozesse der Landeskirche. Wesentliche Impulse setzte er darüber hinaus bei der derzeitigen Reorganisation der landeskirchlichen Ebene. Klarere Verantwortungsstrukturen und schnellere Entscheidungswege waren für Schlüter dabei ein leitendes Motiv.
In Ulf Schlüters Amtszeit fiel zudem der Rücktritt der westfälischen Präses Annette Kurschus im November 2023. In dessen Folge übernahm er bis zur Wahl der neuen Präses Adelheid Ruck-Schröder für eineinhalb Jahre die Vakanz-Vertretung im Amt des Leitenden Geistlichen der Evangelischen Kirche von Westfalen. In dieser Zeit vertrat er die Landeskirche auch verantwortlich im Kontext der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Zu Schlüters fachlichen Schwerpunkten zählten die Bereiche Publizistik und Öffentlichkeitsarbeit sowie das große Themenfeld der Diakonie. In den schwierigen politischen Verhandlungen um die Finanzierung von Kindertagesstätten setzte er sich entschieden für die Belange der Einrichtungen in freigemeinnütziger, insbesondere kirchlicher Trägerschaft ein.
Als neue Theologische Vizepräsidentin der EKvW wird in Dortmund Susanne Falcke in ihr Amt eingeführt. Die 51-jährige Theologin war von der Synode auf ihrer Herbsttagung im November gewählt worden. Susanne Falcke war seit 2022 Superintendentin des Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken. Zuvor wirkte sie mehrere Jahre lang als Gemeindepfarrerin in Dülmen. Falcke studierte in Münster und Berlin, wo sie auch ihr Vikariat absolvierte.
Nach Gottesdienst und Empfang in St. Reinoldi folgt am Samstagnachmittag eine Plenarsitzung der Landessynode im Dortmunder Tagungszentrum Reinoldinum. Auf der Tagesordnung stehen kurze Sachstandsberichte zu laufenden landeskirchlichen Prozessen, die Vorlage zur Änderung eines Kirchengesetzes sowie Nachwahlen für einzelne ständige Ausschüsse der Landeskirche.
