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auf einen Blick
Beteiligung an der Revision der Kirchenordnung

Gemeinsam auf dem Weg zu einer innovativen Kirche

Die Evangelische Kirche von Westfalen unterzieht ihre Kirchenordnung einer grundlegenden Revision. Dafür lädt sie zu breiter Beteiligung ein.

Was ist die Kirchenordnung?  

In der Kirchenordnung (KO) formuliert die Evangelische Kirche von Westfalen, wer sie als Kirche ist, was sie tut und wie sie funktioniert. Sie ist als Kirchenverfassung das „Grundgesetz“ der Evangelischen Kirche von Westfalen.  

Warum wird sie revidiert? 

Die Kirchenordnung wurde zwar immer wieder angepasst, trotzdem merkt man ihr an, dass sie aus dem Jahr 1953 stammt. Zu den rasanten Entwicklungen im Heute passt sie nicht immer. Präses Dr. Adelheid Ruck-Schröder beschreibt es so: „Die Evangelische Kirche von Westfalen ist in vielen Bereichen innovativ unterwegs. Und dafür brauchen wir auch eine innovative Kirchenordnung.“ 

Was soll sich ändern und was nicht? 

Neu wird die Kultur sein, die hinter den Rechtstexten liegt: Sie soll freier und flexibler werden und mehr Verantwortung vor Ort voraussetzen. Sie soll Gemeinden dadurch stärken, dass sie verschiedene Gemeindeformen ermöglicht. Der Abschnitt zum „Kirchlichen Leben“ mit den Themen Gottesdienst, Sakramente usw. wird aktualisiert. Die Gremien sollen funktionieren und ihre Rolle gut erfüllen können. Auch die Zusammenarbeit von allen Mitarbeitenden (beruflich wie ehrenamtlich) sowie das Miteinander verschiedener Professionen wird mit bedacht.

Dabei gilt: Revision bedeutet nicht nur Veränderung, sondern auch Bewährtes zu behalten.

Was ist bisher geschehen? 

Der Prozess war seit Beginn partizipativ angelegt. 2024 fanden etwa drei Konsultationstage statt, bei denen Menschen aus vielen kirchlichen Bereichen ihre Änderungsbedarfe äußerten. Ein KO-Revisionsteam im Landeskirchenamt erstellt in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Beruf und Ehrenamt die Entwurfstexte. Sie werden in den Ständigen Ausschüssen der Landessynode sowie im Kollegium des Landeskirchenamtes und der Kirchenleitung beraten. Die Kirchenleitung hat das Beteiligungsverfahren eröffnet.

Wie geht das Beteiligungsverfahren?

Über die revidierte Kirchenordnung wird die Landessynode diskutieren und beschließen. Auf dem Weg dahin sollen möglichst viele Menschen die Gelegenheit haben, ihre Perspektiven und Erfahrungen einzubringen. Die Angebote richten sich an alle Mitglieder unserer Kirche. Auch weitere interessierte Menschen dürfen sich äußern. Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich einzubringen.

  • Kirchengemeinden und Kirchenkreise können Stellungnahmen abgeben
  • In Online-Umfragen können sich Interessierte unmittelbar zu den Textentwürfen äußern
  • Das KO-Revisionsteam veranstaltet offene Online-Gesprächstermine.
  • Kirchenkreise können Informations- und Diskussionsveranstaltungen anbieten.

Auf der Webseite zukunftsgestalten.jetzt finden sich umfassende Informationen, Videos, die Entwurfstexte sowie Zugang zu den Umfragen und Gesprächsterminen.

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