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Drittes Paket im Beteiligungsverfahren zur Revision der Kirchenordnung veröffentlicht

Fokus auf Gemeinden, Beauftragungen und Ämter

Im Stellungnahme- und Beteiligungsverfahren zur Revision der Kirchenordnung liegt seit Ende Juni das dritte Paket mit Entwurfstexten vor. Darin geht es um die inhaltlichen Abschnitte zu den Themen „Beauftragungen und Ämter“ sowie „Gemeinden und Kirchengemeinden“. Bei Online-Gesprächsterminen und per Online-Rückmeldung können sich Interessierte ab sofort dazu in den Prozess einbringen.

Am 17. Juli endete die Frist für Stellungnahmen zu den Paketen 1 und 2. Diese befassten sich mit den grundlegenden Bestimmungen sowie dem kirchlichen Leben (Gottesdienst, Taufe, Abendmahl, Trauung, Bestattung, Konfirmation usw.). Die Stellungnahmen werden nun ausgewertet und eingearbeitet. Es ist weiter möglich, die Umfrage auszufüllen.

Paket 3 ging nun ins Stellungnahme- und Beteiligungsverfahren. Es umfasst zwei Abschnitte.

Ein Abschnitt dreht sich um kirchliche Beauftragungen und Ämter. Dabei geht es um die Frage, durch wen die Kirche handelt. Der neue Text berücksichtigt, dass sich die Personalsituation in der Evangelischen Kirche von Westfalen sehr verändert und weiter verändern wird. Eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr von konkreten Berufsbildern, sondern von geistlichen Beauftragungen her gedacht wird.

Der zweite Abschnitt enthält die Regelungen zur Kirchengemeinde. Es handelt sich um eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen. Die Grundstrukturen bleiben bestehen. Schwerpunkte sind die Integration neuer Gemeindeformen sowie die Besetzung des Presbyteriums unter veränderten Bedingungen.

Alle Informationen, Entwurfstexte und Beteiligungsmöglichkeiten im Textpaket 3

Die Beteiligungsmöglichkeiten sind für jedes Paket gleich:

  • Es gibt das bekannte Stellungnahmeverfahren für Leitungsorgane. Rückmeldungen werden erbeten bis zum 31. Januar 2027 an KO-Revision@ekvw.de. Leitungsorgane sind nicht auf diese Rückmeldevariante beschränkt, sondern können sich auch an den weiteren Formaten beteiligen.
  • Bei offenen Online-Gesprächsterminen können alle Interessierten über die Entwürfe ins Gespräch kommen. Sie werden zukünftig als monatliches Gesprächsangebot ausgestaltet. Die folgenden Termine gehen daher schon über das dritte Paket hinaus, wobei Themenschwerpunkte ggf. noch veröffentlicht werden. Neben dem jeweiligen Themenschwerpunkt ist stets Raum für weitere Fragen, Anliegen und Rückmeldungen zur KO-Revision. Zu den Terminen der Online-Gespräche
  • Die Entwurfstexte sind auch Gegenstand einer Online-Umfrage, bei der alle eingeladen sind, unmittelbare Rückmeldungen zu geben. Auch Presbyterien und andere Gremien können ihre Stellungnahme in dieser Weise abgeben. Die Umfrage kann auch nach Fristende noch ausgefüllt werden, auch wenn die Antworten dann ggf. erst nach erfolgter Überarbeitung eingehen.
  • Online-Umfrage zu "Gemeinden und Kirchengemeinden"
  • Online-Umfrage zu "Beauftragungen und Ämter"
  • Kirchenkreise können Menschen aus dem KO-Revisionsteam einladen, um vor Ort eine Informations- und Beratungsveranstaltung durchzuführen. Das kann beispielsweise anlässlich einer Kreissynode sein.
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