Sichere Stelle für Hinweise von Beschäftigten der EKvW
In Einklang mit den Regularien des Hinweisgeberschutzgesetzes hat sich die Evangelische Kirche von Westfalen der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossen. Diese nimmt Meldungen von hinweisgebenden Personen entgegen, prüft sie und informiert dem Gesetz gemäß über den Fortgang des Prozesses.
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