Wenn Sie einen Verdacht haben oder einen Vorfall von sexualisierter Gewalt melden wollen oder sich zunächst anonym zu einer Falleinschätzung beraten lassen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Meldestelle auf!
Mitarbeitende Personen der Evangelischen Kirche von Westfalen sind verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einen Verstoß gegen das Abstinenzgebot unverzüglich der Meldestelle mitzuteilen (vgl. § 8 KGSsG). Die Meldepflicht gilt für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende.
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