Westfälische und rheinische Kirche warnen vor Gesetzeseingriffen
Evangelische Krankenhäuser: Präsides sehen christlichen Auftrag gefährdet
MedienInfo 29/2026
Gerade weil evangelische Krankenhäuser aus Überzeugung auf tarifgebundene Beschäftigung und gute Arbeitsbedingungen setzen, geraten sie durch die geplanten Eingriffe des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes unter verstärkten wirtschaftlichen Druck. Die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen warnen davor, Beitragssatzstabilität gegen Versorgungssicherheit auszuspielen.
Sie stützen damit die gemeinsame Kritik des Diakonischen Werks Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. – Diakonie RWL und des Verbands Evangelischer Krankenhäuser Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. an dem Gesetzesvorhaben.
„Für evangelische Krankenhäuser steht der Mensch als Geschöpf Gottes im Mittelpunkt, unabhängig von Herkunft, Situation oder Absicherung“, sagt der rheinische Präses Dr. Thorsten Latzel. „Dieses christliche Verständnis verpflichtet uns, Verantwortung zu übernehmen, gerade dort, wo Versorgung schwierig ist. Genau diese Verantwortung gerät durch die geplanten Eingriffe des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes unter Druck.“
Die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Dr. Adelheid Ruck-Schröder, betont: „Wir unterstützen das Ziel stabiler Beiträge. Aber Stabilität darf nicht zulasten der Sicherheit und der verlässlichen Versorgung der Menschen gehen. Gerade als Kirche sehen wir uns in der Verantwortung, darauf hinzuweisen: Gesundheit ist Teil der Daseinsvorsorge und kein beliebiges Gut.“
Nicht weniger Aufwand, sondern weniger Erlöse
Der Gesetzentwurf sieht eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik vor: Vergütungs- und Preissteigerungen im Gesundheitswesen sollen sich künftig enger an der Einnahmenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientieren. Für Krankenhäuser bedeutet das jedoch nicht weniger Aufwand, sondern weniger Erlöse bei weiter steigenden Personal-, Sach- und Investitionskosten. „Die geplanten Eingriffe treffen freigemeinnützige Träger besonders hart: Wir sind bewusst tarifgebunden, übernehmen umfassende Versorgungsaufgaben und handeln nicht gewinnorientiert“, sagt Präses Ruck-Schröder. „Wenn Kostensteigerungen nicht mehr refinanziert werden, geraten genau die Häuser unter Druck, die für Stabilität und Verlässlichkeit im System stehen.“
Kirchenmittel können keine Regelfinanzierung ersetzen
Auch kirchliche Krankenhäuser arbeiten im regulären Finanzierungssystem. Spenden, Stiftungsmittel oder zweckgebundene Zuwendungen können wichtige Projekte ermöglichen – sie ersetzen aber keine verlässliche Regelfinanzierung und gleichen keine strukturellen Defizite aus. „Evangelische Krankenhäuser sind da, wo Menschen medizinische Versorgung, Pflege und Begleitung brauchen, auch unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen. Kirchliche Trägerschaft bedeutet Verantwortung. Wir wollen diese Verantwortung tragen, aber sie darf politisch nicht ausgehöhlt werden“, so Präses Latzel. „Gute Versorgung heißt für uns mehr als Behandlung. Sie bedeutet Zuwendung, Zeit und Achtung der Würde jedes einzelnen Menschen. Wenn Einsparungen genau das gefährden, dann berührt das den Kern unseres christlichen Auftrags.“
Stichwort: GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG)
Mit dem Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung die Ausgabenentwicklung im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stärker begrenzen und Beitragssatzsteigerungen dämpfen. Das Gesetz wurde innerhalb kürzester Zeit auf den Weg gebracht: Vom Kabinettsbeschluss Ende April über die 1. Lesung im Bundestag Mitte Juni bis zur geplanten 2. und 3. Lesung am 10. Juli mit abschließendem Beschluss sind nur knapp zweieinhalb Monate vergangen.
