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Das westfälische Probedienstmodell macht's möglich

Ein Experimentierraum im Probedienst - geht das?!

Im westfälischen Probedienstmodell besteht seit 2021 eine besondere Struktur: In der Regel sind 75 Prozent des Probedienstes für den Gemeindedienst in einer Kirchengemeinde vorgesehen, entweder unterstützend oder als Vakanzvertretung. Die verbleibenden 25 Prozent können für einen sogenannten Experimentierraum genutzt werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Aufteilung von 50 zu 50 Prozent möglich.

Für einen Experimentierraum kommen unterschiedliche Schwerpunkte infrage. Dazu zählen etwa berufliche Spezialisierungen wie Seelsorge oder die Entwicklung und Erprobung innovativer Projekte. Seit Einführung der Regelung im April 2021 haben bereits 19 Personen im Probedienst davon Gebrauch gemacht. Am häufigsten wurde das Verhältnis von 75 zu 25 Prozent gewählt, wobei Seelsorge in besonderen Institutionen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen den häufigsten Schwerpunkt darstellt. Weitere Arbeitsfelder umfassen Jugendarbeit sowie spezifische Kommunikationsaufgaben innerhalb von Kirchenkreisen. Zudem entschieden sich einige für einen vollständigen Probedienst ohne Experimentierraum oder für reduzierte Dienstanteile.

Seit 2021 sammelt die Evangelische Kirche von Westfalen praktische Erfahrungen mit dem Modell des „Experimentierraums im Probedienst“ und erweitert den Probedienst damit um einen individuell gestaltbaren Lern- und Experimentierraum. Der Begriff „Experimentierraum“ bezeichnet dabei die gezielte Erprobung neuer Formen kirchlicher Praxis in einem klar abgegrenzten Rahmen. Im Zuge des Prozesses „Zukunft(s)gestalten“ wurden solche Experimente initiiert, um neue Realitäten vor Ort zu testen. Ziel ist es, mehrere Herausforderungen gleichzeitig aufzugreifen, unterschiedliche Lösungswege auszuprobieren und schnell handlungsfähig zu sein. Beobachtung und Reflexion sind dabei eng miteinander verbunden. Im Sinne eines „safe to fail“-Ansatzes wird auch das Scheitern als wertvolle Quelle von Erkenntnissen verstanden.

Im beruflichen Alltag erweist sich die Umsetzung solcher Experimentierräume jedoch oft als schwierig. Neben den regulären Aufgaben bleibt häufig wenig Raum für neue Vorhaben. Zudem zeigt sich, dass konkrete Projektideen mit einem entsprechenden Bedarf an Zeit, Personal und finanziellen Mitteln verbunden sind. Das westfälische Probedienstmodell schafft hierfür einen verlässlichen Rahmen, indem es zeitliche Ressourcen sichert und unterstützende Strukturen vor Ort ermöglicht.

Die Herbstsynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat darüber hinaus beschlossen, perspektivisch in allen beruflichen Kontexten etwa zehn Prozent der Arbeitszeit für Innovation und Experimente vorzusehen, etwa durch entsprechende Dienstanweisungen oder Arbeitszeitmodelle.

Ein entscheidender Faktor für das Gelingen von Experimentierräumen ist die Begleitung durch sogenannte „Möglichmacher*innen“. Dabei handelt es sich um leitende Personen in Gemeinden, Kirchenkreisen oder Gestaltungsräumen, die unterstützend wirken und Entwicklungen aktiv fördern. Erfahrungen zeigen, dass Experimentierräume mit solcher Begleitung eine höhere Motivation und bessere Umsetzungschancen aufweisen. Die Verbindung von Beobachtung und Reflexion spielt auch hier eine zentrale Rolle, um aus den Erfahrungen nachhaltig lernen zu können.

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