Gewalt an Frauen in den Fabriken stoppen
Die landeskirchliche Gleichstellungsbeauftragte hat zusammen mit den Gleichstellungsbeauftragten der Kirchenkreise die Aufgabe, den Vollzug des Gleichstellungsgesetzes der EKvW zu begleiten und zu fördern.
Ihr Aufgabenbereich umfasst dabei das Landeskirchenamt, die landeskirchlichen Ämter und Einrichtungen sowie die landeskirchlichen Schulen. Sie wirkt bei allen Maßnahmen ihrer Anstellungskörperschaft beratend mit die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Verbesserung der beruflichen Situation der bei der Anstellungskörperschaft beschäftigten Frauen betreffen.
Deshalb ist sie frühzeitig zu beteiligen, insbesondere in Personalangelegenheiten (Vorstellung, Einstellung, Umsetzung mit einer Dauer von mehr als drei Monaten, Versetzung, Fortbildung, beruflichem Aufstieg und vorzeitiger Beendigung der Beschäftigung) und in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten.
Die Gleichstellungsbeauftragte fördert zusätzlich mit eigenen Initiativen die Durchführung des Gleichstellungsgesetzes, die Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Frauen in Einzelfällen zu beraten und zu unterstützen, wenn es darum geht, sie beruflich zu fördern und Benachteiligungen zu beseitigen.
Das Gleichstellungsgesetz der EKvW ist seit 1997 in Kraft und gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausbildung, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte. Ziel dieses Kirchengesetzes ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der kirchlichen Arbeitswelt im Bereich der EKvW.
Aktuelle Meldungen
Westfalen mit spannenden Angeboten vertreten
Anschließendes Gespräch mit Regenbogenfamilie am 2. Juni in Wetter
Spannende Einblicke in geschlechtersensible Kommunikation