Eine Prüfungsordnung für vier Landeskirchen
Zur Reform des Vikariats
Die ganze Landeskirche befindet sich in einem stetigen Transformationsprozess. Lange wurde im Hintergrund daran gearbeitet, nun gibt es spruchreife Neuigkeiten für die Vikariatsausbildung.
Die Vikariatsausbildung liegt in der Trägerschaft von vier Landeskirchen. Neben Westfalen gehören die Rheinische, die Lippische und die Reformierte Landeskirche dazu. Die Mitglieder des Kuratoriums des Seminars für pastorale Ausbildung haben gemeinsam mit dem Dozierendenteam des Seminars und weiteren zahlreichen Verantwortlichen und Mitarbeitenden in den Landeskirchenämtern an der Ausbildungs- und Prüfungsreform gearbeitet. Im Rahmen dieses umfangreichen Prozesses wurde auch eine gemeinsame neue Prüfungsordnung für die Zweite Theologische Prüfung für alle vier Trägerkirchen erarbeitet. Das ist eine große neue Errungenschaft! In der Vergangenheit hatte jede Trägerkirche eine eigene Prüfungsordnung, die dann auf das ganze Kurssystem abgestimmt werden musste.
Der Vikariatskurs, der zum Termin 1. April 2026 mit dem Vorbereitungsdienst beginnt, wird erstmalig nach den neuen Bestimmungen das Vikariat absolvieren. Neu wird u. a. sein, dass sich die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes für Dich um sechs Monate, von 30 Monaten auf 24 Monate, verkürzt. Demzufolge wird sich auch die Anzahl der Kurswochen reduzieren.
Folgende Informationen sind besonders wichtig:
- Die Ausbildung beginnt mit einer „Onboarding-Woche“. Einige Schwerpunkte sind: ein gemeinsamer Segnungsgottesdienst, die grundlegende Einführung in die neue Berufsrolle im Vikariat als auch in den künftigen Pfarrberuf, die Vorstellung der gesamten Ausbildung und eine Intensivschulung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.
- Insbesondere die Entwicklung und Ausbildung der pastoralen Rolle steht im Zentrum der Vikariatsausbildung.
- Dem Praxisbezug im Pfarramt wird ein hoher Stellenwert eingeräumt, das wird sich u. a. in den Prüfungen widerspiegeln, wie in den mündlichen Prüfungen „Pastorales Alltagsgespräch“, „Kasualien“ und „Pastorale Identität“.
- Der Vorbereitungsdienst beginnt nicht, wie bisher, mit der Vollzeitphase „RU“, die Langzeitphase RU entfällt.
- Es bleibt bei der Absolvierung von zwei praktischen Prüfungen während des Vikariates. Hierbei handelt es sich um die Prüfungen „Religionsunterricht“, die dann ohne den Prüfungsteil „Kirchliche Bildungsarbeit“ stattfindet und „Gottesdienst“.
- Es bleibt bei der schriftlich-mündlichen Prüfung Gemeindeprojekt.
- Der Kurs „Kirchenrecht und Verwaltung“ endet mit einem Auswertungsgespräch. Über die Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
- Ein einwöchiges Praktikum in einem diakonischen Arbeitsbereich wird mit einem Auswertungsgespräch beendet. Über die Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
- Es bleibt bei den Einstellungsterminen „1. April“ bzw. „1. Oktober“ eines jeden Jahres.
Die Prüfungsordnung für die Zweite Theologische Prüfung in der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und der Ev.-Reformierten Kirche vom 18. Dezember 2025 ist in der Rechtssammlung der EKvW unter der Nummer 525.1-1 ab 01.04.2026 zu finden.
Die „alte“ Prüfungsordnung gilt noch für die laufenden Vikariatskurse. Der Vikariatskurs II/2025, der zum Termin 1. Oktober 2025 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen hat, absolviert als letzter Kurs die Zweite Theologische Prüfung nach den Bestimmungen der „alten“ Prüfungsordnung.
Ausblick
Die „Reform des Vikariates“ wird stetig weiterentwickelt, aus den Erfahrungswerten der Praxis in den nächsten Monaten/Jahren soll gelernt werden. Anpassungen im Rahmen einer Evaluation sollen regelmäßig erfolgen.
