Hilfsgröße zur solidarischen Verteilung des Pfarrpersonals
Was ist ein Personalplanungsraum?
Seit einiger Zeit kursiert ein neuer Begriff in unseren Diskussionen – der sogenannte „Personalplanungsraum“. Was hat es damit eigentlich auf sich? Wie sieht das eigentlich aus? Und wozu ist das gut? Das mögen sich manche fragen. Und das soll nun geklärt werden. Auch wenn das Wort neu ist, so gibt es die Größe, die damit beschrieben werden soll, schon lange. Nur gab es bislang andere Namen dafür: „Region“, „Nachbarschaft“, „Kooperationsraum“ oder „Solidarraum“. Sie wurden (und werden) in unseren Kirchenkreisen genutzt, wenn Kirchengemeinden in unterschiedlicher Weise ihre Zusammenarbeit gestalten. Gerade der Begriff „Solidarraum“ trifft inhaltlich am besten, was nun mit dem Begriff „Personalplanungsraum“ gemeint ist – und vor allem ermöglicht werden soll.
Der Hintergrund ist nämlich die Ermöglichung einer solidarischen Personalplanung für den Pfarr- bzw. für den pastoralen Dienst innerhalb eines Kirchenkreises, ohne zu unzumutbaren Härten für einzelne Regionen oder Räume zu führen. Denn rechtlich ist zunächst die Gemeindegliederzahl eines ganzen Kirchenkreises Berechnungsgrundlage für die Freigabe von Pfarrstellen. Das kann im ungünstigen Fall dazu führen, dass aufgrund der Gesamtzahl der bereits besetzten Pfarrstellen eines Kirchenkreises eine freigewordene Pfarrstelle in einer Gemeinde nicht freigegeben werden kann – obwohl in der Gemeinde selbst bzw. in der umliegenden Region dringender Bedarf besteht. Das ist dann der Fall, wenn in anderen Gemeinden bzw. Regionen des Kirchenkreises eine „Überbesetzung“ vorliegt und dadurch der Gemeindegliederdurchschnitt pro Pfarrstelle des gesamten Kirchenkreises stark unter dem vorgesehenen Wert liegt.
Genau an dieser Stelle greift das Prinzip der Personalplanungsräume: Entscheidet sich ein DaKirchenkreis für die Unterteilung in Personalplanungsräume, wird für die Ermittlung der Gemeindegliederzahl pro Pfarrstelle nicht der gesamte Kirchenkreis, sondern lediglich der Personalplanungsraum, in dem eine Pfarrstellenbesetzung ansteht zugrunde gelegt. Auf diese Weise können Härten ausgeglichen und eine angemessene und solidarische Versorgung aller Regionen gewährleistet werden. Selbst dann, wenn im Blick auf den Kirchenkreis eigentlich keine Pfarrstelle mehr freigegeben werden könnte. Das erleichtert die Planungsprozesse in den Kirchenkreisen enorm, weil dafür Sorge getragen wird, dass mitunter wahrgenommene „Ungerechtigkeiten“ zwischen Regionen abgemildert werden.
Es steht jedem Kirchenkreis frei, sich für dieses Gliederungsprinzip zu entscheiden oder nicht. Personalplanungsräume können aus einer oder mehreren Gemeinden bestehen. Sie sollten im Blick auf die Gemeindegliederzahl aber eine Größenordnung haben, die auch in Zukunft noch eine angemessene Teambildung ermöglicht – also im Blick auf das Jahr 2031 noch etwa 10.000 Gemeindeglieder umfassen.
Mit den Personalplanungsräumen wird prinzipiell keine neue kirchliche Handlungsebene eingeführt. Es handelt sich zunächst nur um eine „Hilfsgröße“ zur Personalplanung. Allerdings wird es dann spannend, wenn diese Räume zu echten „Auftragsräumen“ werden, also wenn man damit beginnt, Aufgaben, Arbeitsbereiche und Profile im Sinne eines gemeinsam zu verantworteten „Auftrags“ miteinander abzustimmen. Denn dann werden aus den Personalplanungsräumen echte „Solidarräume“.
Michael Westerhoff, Referent für Personalentwicklung