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Hybride Tagung in Villigst: Kontroverse Perspektiven auf den assistierten Suizid

„Vorrang für das Leben – Raum für Verantwortung“

Schwerte/Westfalen. Der Tod ist ein heikles Thema. Tabuisiert, weggeschoben, verdrängt. Immer noch. Viel zu oft. Der Gedanke an die irdische Endlichkeit macht vielen Angst. Angst vor dem eigenen Sterben. Aber auch Angst, das mögliche Leiden und den Tod von Angehörigen und Freunden aushalten zu müssen. Und – spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 zur Legalisierung des Assistierten Suizids – selbst in den Sterbeprozess eingreifen zu können, zu dürfen oder zu sollen.

Das Thema ist längst kein nur persönliches mehr. Denn neben dem eigenen sozialen Umfeld betrifft es auch Mediziner:innen und Pflegekräfte, Ethiker:innen und Seelsorgende. Kirche und Diakonie müssen sich (neu) positionieren und Antworten auf Fragen finden: An welchem Punkt stehen wir? Wie kann der Wunsch nach Suizidbeihilfe theologisch gedeutet und medizinethisch eingeordnet werden? Wie gehen Menschen aus den Berufsgruppen mit diesem Wunsch um? Und welche Sicht haben sie darauf? Diese und andere Themen standen im Mittelpunkt der hybriden Tagung „Sterben wollen – Leben müssen – Sterben dürfen? Kontroverse Perspektiven auf den Assistierten Suizid“, zu der das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung (IAFW) der EKvW, die Evangelische Akademie Villigst und das Zentrum für Gesundheitsethik Hannover Vertreter:innen verschiedener Berufsgruppen Mitte November nach Haus Villigst eingeladen hatten.

Ulf Schlüter: „Es gibt hier keinen kirchlichen Sonderweg!“

Für Ulf Schlüter, den Theologischen Vizepräsidenten der westfälschen Landeskirche, ist das Nachdenken über Leben und Sterben – und auch die Debatte um den Assistierten Suizid – nicht möglich ohne die eigenen Erfahrungen. Mit dem Leben und dem Sterben im eigenen Freundes- und Familienkreis. Mit Krankheit, Suizid und Todessehnsucht. Gelernt hat er aus seinen persönlichen Erfahrungen einiges: „Der Wunsch, aus dem Leben zu scheiden, kann jeder und jedem von uns morgen begegnen. Es sind SEHR verschiedene Menschen, die diesen Wunsch verspüren, ihn artikulieren oder auch realisieren können. Es sind SEHR verschiedene Situationen, verschiedene Umstände, die diesen Wunsch in einem Menschen Gestalt gewinnen lassen. Es gibt Situationen, die sind eindeutig, da weiß man im Nu, intuitiv, was richtig ist – und was ganz falsch wäre. Es gibt – jedenfalls sage ich das im Licht meiner Erinnerungen – es gibt Situationen, wo das aber eben NICHT eindeutig und offenkundig ist. Weil das so ist, liegt mein Interesse bei Positionen, die menschengerechtes und situationsgemäßes Verhalten ermöglichen – und die nicht vorgeben, für jede und jeden in jedem Fall und in jeder Lage zu wissen, was gut und richtig sei. In der Konsequenz bin ich deshalb von Anfang an und mit Überzeugung bei der Formel: Vorrang für das Leben – Raum für Verantwortung.“

Von einfachen Pauschalisierungen hält der Theologe nichts. Vielmehr fordert er ein sehr sensibles Gespür für Menschen und ihre ganz persönlichen Schicksale. Wie kontrovers das Thema auch auf den unterschiedlichsten Ebene von Kirche und Diakonie in Westfalen diskutiert wird, zeigte Schlüter in seiner Skizzierung der „westfälischen Debatte“ auf: Von der Bochumer Theologieprofessorin Isolde Karle, Mitautorin des umstrittenen FAZ-Artikels (Januar 2021) von Befürworter:innen eines möglichen professionellen Assistierten Suizids auch in kirchlichen Einrichtungen, über das darauf folgende klare Nein des Vorstandsvorsitzenden der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, Pastor Ulrich Pohl, bis zu den leidenschaftlichen Debatten in der westfälischen Kirchenleitung und der Positionierung der westfälischen Landessynode zum Assistierten Suizid im Sommer 2022.

Die darin angestrebte “allgemeine Suizid-Prävention als kirchlich-diakonische und gesellschaftliche Aufgabe“ und die damit auch erforderliche „Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen für Seelsorge und palliative Versorgung“ sei allerdings ein bislang uneingelöstes Versprechen, gab Schlüter unumwunden zu, und werde aufgrund der finanziellen Lage und dem Mangel an Fachkräften wohl vorerst auch bleiben. Aber gerade mit Blick auf die notwendige palliative Versorgung müsse die Diakonie an ihrem Anspruch festhalten, an einem flächendeckend funktionierenden palliativen Versorgungsnetzwerk mitzuwirken. Denn für die Diakonie, betonte Schlüter, müsse das „ein selbstverständliches Markenzeichen“ sein.

Was die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angeht, plädiert der Theologische Vizepräsident uneingeschränkt dafür, den gesetzten Rahmen auch kirchlicherseits ernst zu nehmen und unzweideutig zu respektieren. Denn: „Auch wenn wir im Blick auf das Autonomieverständnis des Gerichts zu Recht Fragen aufgeworfen haben, bleibt der Respekt vor der Verfassung und ihrer rechtmäßigen Interpretation durch den Gesetzgeber und das Verfassungsgericht unbedingt zu wahren.“ Im Klartext: „Es gibt hier keinen kirchlichen Sonderweg!“ Damit stünden auch diakonische Träger in der Pflicht, die menschenwürdenahen Grundrechte ihrer Klienten auf selbstbestimmtes Sterben einschließlich des Zugangs von Dritten, die hierfür Hilfe anbieten, zu respektieren. Allerdings dürfe zugleich keine Institution und keiner ihrer Mitarbeitenden dazu verpflichtet werden, aktiv Sterbehilfe zu leisten.

Traugott Roser: „Seelsorge muss kein Ziel erreichen. Sie muss einfach nur da sein.“

„Da sein und dableiben“: Darin sieht Professor Dr. Traugott Roser die Hauptaufgabe von Seelsorgenden. Sie müssten kein klassisch messbares Ziel erreichen, sondern einfach nur da seien. Und dableiben. Der Theologe aus Münster weiß, wie herausfordernd diese Arbeit sein kann. Denn es gelte nicht nur Sterbende und – im konkreten Fall des Sterbewunsches durch den Assistierten Suizid – Sterbewillige zu begleiten, sondern auch die Angehörigen und Teams in den jeweiligen Einrichtungen. Ärzt:innen, Pflegekräfte und auch das Reinigungspersonal, das oft vergessen werde. Sterbebegleitung sei immer eine zeitintensive und belastende Begleitung, die auch die Seelsorgenden in besonderer Weise fordere. Und das oft über einen längeren Zeitraum. Von der Zeit der Auseinandersetzung mit dem Assistierten Suizid über die Phase der Realisierung bis zur Vorbereitung und Gestaltung des Trauergottesdienstes. Dazu die Fragen von Pflegenden: War unsere Betreuung nicht gut genug? Sind wir gescheitert? Und die nach einem Assistierten Suizid notwendige „behördliche Abwicklung“, die für Angehörige oft traumatisierend sei. „Trauer nach Suizid ist oft eine komplizierte Trauer“, weiß Roser. Das Dasein und Dableiben von Seelsorgenden beziehe sich also auf ganz unterschiedliche Situationen. „Seelsorge ist mehr als ein Beratungsangebot“. Sie erfordere körperliche Präsenz und müsse die Patient:innen emotional erreichen. Aber existenzielle Leiden, so Roser, seien „ansteckender Natur“. Sie übertrügen sich auch auf die Betreuenden. Umso wichtiger sei eine hohe Qualifizierung in der Seelsorge, um den Belastungen standzuhalten.

Wichtig ist für Roser auch der Aspekt der guten Vernetzung von Seelsorgenden. Denn: „Wir sind relevant! Trotzdem weiß nicht jeder, was wir tun. Darum müssen wir uns mit anderen Akteuren im Feld, zum Beispiel Ärzten und Hospizdiensten, verbünden.“ Seelsorger:innen seine „keine religiösen Quacksalber“, sondern kompetente, verlässliche und erreichbare Partner. Dazu brauche es aber Vertrauen. Das müsse mancherorts erst wieder erarbeitet werden.

Weitere Referent:innen der Tagung waren der Theologe Dr. Traugott Roser (Uni Münster), der Medizinethiker Dr. Klaus Kobert (Bielefeld-Bethel), der niederländische Seelsorger Johann Bruning, der Neurologe und Psychiater Dr. Johann F. Spittler (RUB Bochum), die Palliative-Care-Fachkraft Irmgard Hewing (ALPHA Westfalen) sowie Dr. Dorothee Arnold-Krüger, Theologische Referentin am Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum. Gemeinsam mit den westfälischen Pfarrerinnen Dr. Friederike Barth (Studienleiterin an der Ev. Akademie Villigst) und Anja Franke (Dozentin m Fachbereich Seelsorge im IAFW) hatte Arnold-Krüger auch die Tagungsleitung. 

Zum Vortrag von Ulf Schlüter gelangen Sie hier.

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