"Sexkauf zu bestrafen, ist kein Weg"
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW) lehnt die Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach Bestrafung des Sexkaufs ab. Das hat die Partnerorganisation der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in einem Statement vor der Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages am 23. September bekräftigt. Der Verband fordert die Unionsfraktion auf, von ihrem Antrag Abstand zu nehmen.
„Ein wie auch immer gestaltetes Verbot der Nachfrage und des Kaufs sexueller Dienstleistungen kann zwar ein Zeichen setzen, dass eine Gesellschaft dies mißbilligt“, stellt Pfarrerin Birgit Reiche, Geschäftsführerin der EFHiW in der Mitteilung fest. Sie zitiert das Deutsche Institut für Menschenrechte weiter: „Es wird aber symbolisch bleiben und die Bedingungen, die Frauen vulnerabel machen für Ausbeutung und Gewalt in der Prostitution - Diskriminierung, Armut, Krankheit, Abhängigkeiten, Drogengebrauch - nicht ändern. Daher ist es wichtig, dass die Politik vor allem diese Bedingungen thematisiert.“
Dies hatte das Institut bereits 2019 in seiner Stellungnahme zu Prostitution und Sexkaufverbot als Fazit gezogen. Die EFHiW stellt fest, dass Sexarbeit eine gesellschaftliche Realität in Deutschland ist. Sie ist Arbeit. Eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen kann nicht durch Kriminalisierung, sondern nur durch die Stärkung ihrer Rechte und die Bekämpfung von Stigmatisierung erreicht werden. Ein Sexkaufverbot verstärkt gesellschaftliche Stigmatisierung, anstatt sie abzubauen. Davon ist die EFHiW überzeugt.
Unterstützung seit mehr als 30 Jahren
Der Frauenverband setzt sich seit vielen Jahren für die Rechte und die Selbstbestimmung von Sexarbeitenden ein. Er verantwortet im Bereich Prostitution und Menschenhandel seit 1990 drei Beratungsstellen. Als Trägerin der Beratungsstellen "TAMAR" und "THEODORA" unterstützt die Evangelische Frauenhilfe Frauen dabei ein unabhängiges (Berufs-)Leben zu führen. Die Beratungsstellen setzen sich für das Recht der Sexarbeitenden auf ein selbstbestimmtes Leben und Arbeiten ein. Somit liegt der Schwerpunkt der Beratungsarbeit darauf, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Stigmatisierung, Diskriminierung und gesellschaftliche Marginalisierung von Sexarbeitenden sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass diese ihre vorhandenen Rechte nicht wahrnehmen oder im Verborgenen arbeiten. Ein Verbot von Sexarbeit wird Sexarbeitenden aus marginalisierten Gruppen nicht helfen, heißt es von der EFHiW. "Stattdessen sollte die Politik Maßnahmen ergreifen, die subsidiäre Hilfe bieten, wie den Ausbau von Fachberatungsstellen oder den leichteren Zugang zur Gesundheitsversorgung."
In der aktuellen politischen und medialen Debatte über die Prostitution und das Nordische Modell würden die Begriffe der Sexarbeit und der Zwangsprostitution vermischt. Dadurch werde ein legaler Arbeitsbereich pauschal in Zusammenhang gebracht mit dem verbrecherischen Menschenhandel.
Vorurteile oder die Nutzung von emotional aufgeladenen Biografien im öffentlichen Diskurs verhinderten einen neutralen Blick auf die Sexarbeitenden-Debatte. Die EFHiW plädiert für einen sachlichen Diskurs über Sexarbeit und ihre Legitimität.
