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Symposium am Institut für Diakoniewissenschaft und Diakoniemanagement

Problemanzeige: Schwangerschaftsabbruch

Zu einem Fachgespräch unter dem Titel „Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischer Indikation – Perspektiven evangelischer Ethik und Impulse diakonischer Praxis“ trafen sich Interessierte aus dem Umfeld von evangelischer Kirche und Diakonie Mitte April in Bielefeld-Bethel. Eingeladen hatte das Institut für Diakoniewissenschaft und Diakoniemanagement (IDWM) an der Universität Bielefeld.

Die Initiative zu dem öffentlichen Fachaustausch war von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) gekommen, nachdem im Vorjahr die Auseinandersetzung über ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen am Klinikum Lippstadt eskaliert war. An dem christlichen, ökumenisch getragenen Krankenhaus hatte sich die katholische Trägerseite mit ihrer Auffassung durchgesetzt, dass solche Eingriffe in dem Haus künftig nicht mehr erfolgen dürften.

Beleuchtet wurde die Thematik in Bethel im Hinblick auf eine evangelische Ethik unter verschiedenen Gesichtspunkten. Zur Sprache kamen Gründe für mögliche Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischen Gründen und deren medizinische Indikation. Aber auch der Blick auf die organisationale Praxis sowie Aspekte von Beratung und Entscheidungshilfen für betroffene Frauen wurden aufgezeigt. Jeweilige Impulse in Referaten gaben Expert*innen aus den Einrichtungen von DIAKOVERE in Hannover, die sich seit längerem intensiv mit dem Themenbereich befassen und Frauen in entsprechenden Konfliktsituationen zur Seite stehen.

Nicht nur die eine evangelische Position

Jeder angedachte Schwangerschaftsabbruch stellt die Beteiligten grundsätzlich vor ein ethisches Dilemma. Das, so machten die Vortragenden klar, betreffe stets gleichermaßen die betroffenen Frauen und Männer, die letztlich über die Beendigung der Schwangerschaft zu entscheiden hätten, aber auch diejenigen Fachleute, die Betroffene in ihrer Situation begleiten. Dazu gehören die behandelnden Ärzt*innen, Pflegepersonal, Seelsorger*innen und Berater*innen.

Die eine, gültige evangelische Position zu der ethischen Fragestellung gebe es nicht, machte der Theologische Vizepräsident der EKvW Ulf Schlüter klar, der die Veranstaltung in Bethel eröffnete. Und so hatten die Professor*innen am IDWM Anika Albert und Christian Oelschlägel Expert*innen eingeladen, um theoretische Perspektiven zum Thema, vor allem aber Möglichkeiten des praktischen Vorgehens zu beleuchten.

Zunächst erläuterte Ruth Denkhaus, Referentin am Zentrum für Gesundheitsethik in Hannover, den aktuellen rechtlichen Rahmen für Schwangerschaftsabbrüche. Sie gelten grundsätzlich als rechtswidrig, bleiben aber bis zu 12. Schwangerschaftswoche straffrei. Eine kriminologische Indikation, ebenfalls bis zur 12. Woche, und eine medizinische Indikation, bei der Gefahr für die Schwangere besteht, sind rechtmäßig.

Individuelle Entscheidungen

Niemand, so führte Ruth Denkhaus aus, könne verpflichtet werden, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Denkhaus nahm Bezug auf den Diskussionsbeitrag der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) von 2024. Dieser nehme vor allem die individualethische Perspektive in den Blick, so die Theologin. Er beschreibe einen unauflösbaren Konflikt zwischen dem Anspruch des Ungeborenen, zur Welt gebracht zu werden, und den Ansprüchen und Verpflichtungen, die sich aus der Lebensführung der Schwangeren ergeben. In dieser einzigartigen Situation müsse die Schwangere die anstehende Entscheidung selbst treffen. Und auch andere Beteiligte, etwa der behandelnde Arzt, müssten individuell über ihr Handeln entscheiden. Aspekte einer Organisations- oder Professionsethik blieben im Hintergrund.

Art und Tragweite des ethischen Konfliktes würden sich im Übrigen bei einer medizinischen Indikation häufig noch weiter verändern. Denn diese erfolge oft zu einem späteren Zeitpunkt im Verlauf der Schwangerschaft, so dass die Entwicklung des Fötus im Mutterleib schon weitergediehen sei.

Gesamtsituation im Blick

Einen Einblick in seine langjährige Erfahrung in der Begleitung von schwangeren Frauen gab der Chefarzt Geburtshilfe der DIAKOVERE Frauenklinik in Hannover, Prof. Dr. Ralf Schild. Der Gynäkologe stellte zunächst klar, dass auch in den aktuellen Verfahren der Pränataldiagnostik keinesfalls alle Fehlentwicklungen eines Kindes entdeckt werden könnten. So würden 33 Prozent von Fehlbildungen insgesamt und 11,9 Prozent schwerer Anomalien erst nach der Geburt entdeckt. Pränatal sei beispielsweise keine Untersuchung der Herzgefäße oder des Gesichts möglich.

Wenn indes eine Frau in einen Konflikt gerate, weil ihre eigene Gesundheit gefährdet oder sie durch die Diagnose der Fehlentwicklung ihres Kindes psychisch stark belastet sei, müsse eine Entscheidung über das weitere Vorgehen auf Basis der Gesamtsituation erfolgen, so der Chefarzt.

Erforderlich sei immer eine intensive Beratung der Betroffenen, die in der DIAKOVERE grundsätzlich durch einen Gynäkologen, eine Seelsorgerin sowie einen erfahrenen Neonatologen erfolge. So könne auch das Unterstützungs-Szenario nach einer Entbindung glaubhaft beschrieben werden. In Erwägung gezogen werde im Beratungskontext auch die Möglichkeit, ein Kind nach der Entbindung zur Adoption freizugeben, wo immer dies in Frage komme.

So sei es notwendiger Grundsatz, stets alle Auswege aus der Krisensituation aufzuzeigen und dabei individuell und einfühlsam auf die Situation der Frau, bzw. des Paares einzugehen. Wenn der Beratungsprozess allerdings in die Entscheidung münde, dass ein Abbruch unausweichlich erscheine, dann werde auch dieser in der Frauenklinik der DIAKOVERE durchgeführt. „Wir schicken die Frauen nicht weg. Wer A sagt, muss auch B sagen können“, sagt Chefarzt Ralf Schild. Auch in einer solchen Situation dürften sich Klinik und Ärzt*innen „nicht wegducken“, so der Chefarzt. Zu sagen, nach Untersuchungen und Beratung müsse die Frau sich für einen notwendig erscheinenden Abbruch woanders Hilfe suchen, komme für das Team in Hannover nicht in Frage.

Hilfestellung zum Leben

Das bekräftigte auch Pfarrerin Anke Johanna Scholl, Bereichsleitung Theologie, Ethik, Diakonische Profilbildung, bei DIAKOVERE. Sie unterstrich das erforderliche gute Miteinander im interprofessionellen Beratungsteam. Dabei habe sie selbst von den Ärzt*innen viel gelernt, umgekehrt sei es genauso, bekräftigte Chefarzt Schild.

Gemeinsam sei es unumgänglich, sich viel Zeit für die Beratung zu nehmen, sagte Anke Johanna Scholll. Das Ziel des Prozesses, der immer ergebnisoffen beginnen müsse, sei es, eine klare Beschlusslage herbeizuführen, auch wenn es stets ein höchst komplexer Vorgang sei, alle und alles mühselig miteinander ins Gespräch zu bringen. Allerdings, so stellte die Theologin klar, gebe es in den Auseinandersetzungen auch „No-Go’s“.

Die Seelsorgerin sei stets die erste Person, die mit dem Paar bzw. der Frau spreche, erläuterte Scholl. Sie sei auch immer bei Ultraschalluntersuchungen dabei, und führe nach medizinischen Konsultationen informierende Nachgespräche. Entscheidend sei zunächst, zu hören, wie die Betroffenen ihre Situation erlebten. Als Ziel des gesamten Prozesses beschreibt die Pfarrerin eine Hilfestellung zum Leben des Paares bzw. der Frau in der persönlichen Ausnahmesituation. „Es ist immer der Versuch, die Menschen so zu begleiten, dass sie die Entscheidung in ihr Leben integrieren können“, sagte Anke Johanna Scholl. Das gelte, wie auch immer die Entscheidung bei aller differenzierten Unterstützung am Ende aussehen würde.

Gute Beratung, so zeigte sich die Seelsorgerin überzeugt, müsse schon vor der Pränataldiagnostik beginnen. Daran aber fehle es meist im gegenwärtigen Gesundheits- und Beratungssystem. In Hannover können sich Paare an die Elternberatungsstelle ‚Menschenskind‘ der DIAKOVERE wenden, auch wenn noch keine akute Entscheidung ansteht.

Nachhaltige Beratung und Begleitung von betroffenen Frauen, die eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der jeweiligen individuellen Situation einschließt, sollte im Fokus stehen, wenn es um Schwangerschaftskonflikte mit medizinischer Indikation geht. In einem solchen Vorgehen, so das Fazit der Fachveranstaltung in Bethel, könne sich eine evangelische Position manifestieren, auch wenn eine ethisch-dogmatische Festlegung in der Frage nach einem möglichen Schwangerschaftsabbruch nicht möglich erscheine.

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