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auf einen Blick
Mit Geschichten, Mythen und Gerüchten rund um das Vikariat aufräumen

Nicht ist so stabil, wie die EKvW Gerüchteküche

Das ist einerseits unterhaltsam und amüsant bei der Vielzahl der im Umlauf befindlichen Gerüchte. Andererseits aber auch sehr schade, geht es um Veränderungen und Fortschritte in der laufenden Arbeit. Dieses Mal möchten wir mit dem alteingesessenen Gerücht, dass der Wunsch des Vikariatsortes unbedingt an eine Verlobung oder Ehe gekoppelt sein muss, aufräumen.

Im letzten Rundbrief hatten wir an dieser Stelle über das Wohnen im Vikariat bzw. später im Pfarrberuf geschrieben. Die EKvW hat innerhalb der EKD die weitesten Lockerungen in Bezug auf die Residenzpflicht auf den Weg gebracht hat, konntest Du hier lesen. Denn: „Die bisherige ‚Residenzpflicht‘ wird als ‚Erreichbarkeitspflicht‘ ausgestaltet.“

Im Übergang vom Studium in den Beruf tauchen lauter solche Fragen und Punkte auf, zu denen jede und jeder Deiner Kommiliton*innen etwas beitragen kann: Der eine weiß, dass die Bezahlung bei der EKvW die schlechteste ist. Der nächste ist sich sicher, dass beim Nachwuchs in der EKvW generell gespart wird. Und das Thema mit dem Wohnort, wir hatten das ja schon mal, ist auch klar: Alle müssen nach Ostwestfalen bzw. Siegen-Wittgenstein.

Man könnte darüber lachen, wenn das nicht wirklich ernste Themen wären: Denn die Gerüchteküche hat auch Einfluss auf Berufsentscheidungen anderer bzw. auf das kollegiale Miteinander in unseren kirchlichen Berufen. Darum ist es immer gut, Themen mit Fakten zu hinterlegen und gegebenenfalls nachzufragen. Man merkt dann: bei jedem einzelnen Thema gibt es einen Funken Tatsachen. Ja, die EKvW zahlt auf Ebene der Landesbesoldung, wie viele andere Landeskirchen auch. Ja, die EKiR zahlt auf Ebene der Bundesbesoldung, aber das machen nicht alle Landeskirchen so. Ja, das Thema ESG wird gerade komplett neu strukturiert, Nachwuchsgewinnung, -begleitung und -förderung findet aber im gewohnten (wirklich guten) Rahmen statt und kann sich auch im EKD Vergleich sehen lassen. Und beim Thema Wohnen, das hatten wir wirklich schon, da kannst Du mitreden. Wirklich.

Was auch immer wieder für Gespräche sorgt, ist das Gerücht rund um den Ehestand: Die Frage auf unseren FAQs dazu lautet: „Muss ich verlobt oder verheiratet sein, damit auf meine Partnerschaft bei der Ortswahl Rücksicht genommen wird?“ Vielleicht hast Du Dir diese Frage auch schon mal gestellt bzw. hast auch eine Meinung dazu. In der Konsequenz würde das bedeuten, dass auf die Bedürfnisse der ledigen Kommiliton*innen weniger Rücksicht genommen würde als auf die der verheirateten. Aber ganz so einfach ist das nicht. Und Du solltest auf gar keinen Fall nur deshalb heiraten, um daraus eine bessere Ausgangsposition bei der Ortswahl abzuleiten.

Generell gilt: „Wir berücksichtigen alle Konstellationen, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, nicht nur die Ehe.“ Das kann eine Partnerschaft ohne Trauschein sein oder eine familiäre Verantwortung, die Du für eine andere Generation übernommen hast. Es gibt Beziehungen, auch medizinische, die wichtig sind, nicht nur die Ehe. Darüber müssen wir im Gespräch vor dem Vikariat miteinander reden.

In der Regel sind das fünf bis zehn Gespräche mit ebenso vielen Kandidat*innen, die alle individuelle Wünsche und Vorstellungen mitbringen. Am Ende dieser Gespräche wird für uns sichtbar, wie hoch groß die Anfrage nach Ausbildungsplätzen in einer Region oder einem Kirchenkreis ist. Sind es mehrere Anfragen für einen Kirchenkreis, dann wird es manchmal kompliziert: Denn jeder Vikariatsplatz braucht eine gute Mentorenperson. Manchmal sind nicht genügend davon vorhanden oder schon durch Ausbildungen in vorangegangenen Kursen beschäftigt. In diesen Fällen suchen wir in Absprache mit Dir nach Alternativen z.B. in der „Nachbarschaft“ eines Kirchenkreises bzw. versuchen, nah an der Wunschregion dranzubleiben.

Muss entschieden werden, welche von mehreren Anfragen den Zuschlag für einen Wunschort erhält, sehen wir uns die geschilderten Konstellationen an und wägen ab. Dass ein verheiratetes Paar dann zwingend den Vorteil haben wird, stimmt nicht. Im ungünstigsten Fall gibt es für Dich dann die Möglichkeit, den Start in das Vikariat um ein halbes Jahr zu verschieben, um in eine Wunschregion zu kommen.

„Bitte sprechen Sie uns an“, so liest Du in den FAQ häufiger. Sprich im Planungsgespräch zum Vorbereitungsdienst offen über Deine persönlichen Bedürfnisse rund um den Vikariatsort (Infos zur Vorbereitung auf das Planungsgespräch). Sprich auch gerne offensiv die Gerüchte an, die Du gehört hast. Nur so lässt sich wirklich klären, was für Deinen künftigen Wohn- und Lernort für Dich relevant ist.

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