Die EKvW bietet Fortbildungsmodule für Küster*innen an
Küster*innen als wichtige Säule der Gemeindearbeit
Die Evangelische Kirche von Westfalen weiß um die Relevanz der Küster*innen in und für Gemeinden. Deswegen hat die westfälische gemeinsam mit der lippischen Landeskirche Seminare in einem modularen System entwickelt, die vom oikos-Institut für Mission und Ökumene gemeinsam mit der Küstervereinigung Westfalen-Lippe angeboten werden.
In vier Modulen können alle Bereiche des Amts der Küsterin/des Küsters kennengelernt werden. Engagierte Menschen aus ganz Westfalen und Lippe kommen zusammen, lernen die unterschiedlichen Gemeinden kennen und tauschen sich über vielfältige Erfahrungen aus. Stephan Zeipelt, der beim oikos-Institut unter anderem für die Küsterseminare zuständig ist, bringt es auf den Punkt: „Selten erlebe ich so hochloyale Menschen, denen ‚ihre‘ Gemeinde so sehr am Herzen liegt“.
Beim Amt der Küsterin oder des Küsters handelt es sich um keinen Lehrberuf. Die Küsterordnung besagt: „Als Küsterin oder Küster soll nur eingestellt werden, wer eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Küstertätigkeit dienlich ist, abgeschlossen hat.“ Um darüber hinaus die vielfältigen Bereiche kennenzulernen, die eine Küsterin oder ein Küster im Dienstauftrag zu erfüllen hat, sollen innerhalb der ersten fünf Jahre diese Lehrgänge, die im Auftrag der jeweiligen Landeskirche durchgeführt werden, besucht werden.
Die Gemeinde ist der Ort, wo Kirche in der Welt Gestalt gewinnt. Zu dieser Gestaltgewinnung gehört der Küsterberuf als einer der ältesten kirchlichen Berufe. Warum er oft nicht direkt mitgedacht wird, liegt vielleicht daran, dass Küsterinnen und Küster heute nicht mehr so präsent in Erscheinung treten wie früher. Nach der Reformation waren Küster*innen neben den gegenwärtigen Aufgaben zum Teil zuständig für Kirchengesang, Unterricht der Katechumenen, Läuten der Glocken und vielem mehr.
Dennoch: Der Küsterberuf beinhaltet auch heute noch geistliche Komponenten. „Der Küster (bzw. die Küsterin) übt ein kirchliches Amt aus. Er (bzw. Sie) dient und hilft der Verkündigung, insbesondere im Gottesdienst, bei Amtshandlungen und anderen Veranstaltungen der Kirchengemeinde, und ist für die ihm anvertrauten kirchlichen Gebäude verantwortlich.“ So lautet der §1 der Küsterordnung, der den Artikel 51 der Kirchenordnung näher regelt. Obwohl ein Großteil der Aufgaben tatsächlich technischen und organisatorischen Charakter hat, kann die Küster*innen-Tätigkeit eben nicht von den geistlichen Inhalten des christlichen Lebens getrennt werden.
Das Aufgabenfeld ist vielfältig und verbindet sich hier und da tatsächlich mit typischen Hausmeistertätigkeiten, die aber immer auch liturgische Aufgaben beinhalten. Küsterinnen und Küster bereiten Gottesdienste vor und nach, indem sie die Türen öffnen und schließen, Lieder anstecken, den Altar schmücken, Kerzen anzünden, den Blumenschmuck vorbereiten, die liturgischen Gefäße (vasa sacra = Taufbecken, Abendmahlsgeschirr) vorbereiten, die Glocken läuten (lassen), Paramente aufhängen und vieles mehr. Auch in den anderen Gemeinderäumen und Umlagen sorgen sie für Ordnung, beaufsichtigen die vielen Termine, bereiten Gruppenbesuche vor und nach und sind häufig erste Ansprechpersonen für andere Menschen. Neben organisatorischen Fragen, kommen hier und da auch immer seelsorgliche Themen vor.