In eigener Sache
Klarstellung zu Medienberichten über Bezahlung der Präsides durch den Staat
Eine von der Deutschen Presse-Agentur am 7. Februar 2024 verbreitete und in zahlreichen Medien veröffentlichte Meldung über den Treueeid auf die Verfassung des Landes NRW durch den neuen Erzbischof von Paderborn, Uwe Markus Bentz, enthält irreführende Aussagen über die Bezahlung der Präsides der evangelischen Landeskirchen. Dazu eine Stellungnahme des Juristischen Vizepräsidenten der EKvW, Arne Kupke:
In der Meldung heißt es: "Nach dem für die Bundesrepublik noch gültigen Staatsvertrag zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich werden die Bischöfe der katholischen Kirche und die Präses der evangelischen Kirche vom Staat bezahlt."
Hierzu hält Kupke fest:
"Es gibt in Deutschland sehr wenige Bischöfe, die auch nur mittelbar vom Staat bezahlt werden: im Freistaat Bayern die katholischen Diözesanbischöfe und der evangelische Landesbischof, sowie der Bischof der Diözese Speyer. Abgesehen davon aber wird kein deutscher Bischof und auch keine Leitungsperson einer der anderen evangelischen Landeskirchen vom Staat bezahlt, weder unmittelbar noch mittelbar - also auch nicht der oder die westfälische Präses."
Anmerkung: Die dpa hat die Ursprungsmeldung mittlerweile präzisiert. Dort heißt es nun anstelle des obenstehenden Satzes: "Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz werden die pauschal gezahlten Staatsleistungen unter anderem auch für die Besoldung für die Bistumsleitung verwendet."