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Bericht und Workshops zur Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission

Klares Zeichen: Sexualisierte Gewalt im Fokus der Herbstsynode

MedienInfo 45/2025 Synode Aktuell

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat der Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt einen zentralen Platz auf ihrer Herbstsynode 2025 gewidmet. Am Montag gestaltete die Synode einen halben Tag ausschließlich mit Workshops zu diesem Thema und sendete ein deutliches Signal für Transparenz, Verantwortung und Veränderung.

Die inhaltliche Gestaltung dieses Schwerpunkts lag in den Händen der Arbeitsgruppe „Netzwerk und Betroffenenbeteiligung“. Sie wurde auf Grundlage eines Synodenbeschlusses von 2024 gegründet und vereint vielfältige Perspektiven: Mitglieder der Stabs- und Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt der EKvW, Präventionsfachkräfte, Synodale, Superintendent*innen, Betroffene sowie der Theologische Vizepräsident Ulf Schlüter und Uta Schütte-Haermeyer als Mitglieder der Kirchenleitung. Ziel der AG ist es, die Beteiligung von sexualisierter Gewalt betroffener Menschen strukturell und dauerhaft zu verankern.

Workshops und Beteiligung von Betroffenen
Neun Workshops griffen das Thema nun im Rahmen der Landessynode direkt oder indirekt auf, in Teilbereichen von Prävention über Streitkultur bis hin zu Machtfragen. Alle Synodalen und geladenen Gäste nahmen an diesen Workshops teil. Einer davon wurde bewusst von Betroffenen vorbereitet und auch geleitet: „Sprachfähig werden“ – ein Angebot, das dazu befähigen soll, über sexualisierte Gewalt offen und sensibel zu sprechen.

Einbindung in den Gesamtprozess der EKvW
Der Gesamtprozess befindet sich in einer wichtigen Phase: Nach der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung Ende 2023 hat die EKvW mittlerweile alle verbindlichen Standards umgesetzt: Unabhängigkeit, Transparenz, Professionalität und Betroffenenbeteiligung.

Die EKvW setzt die Empfehlungen der ForuM-Studie um, stärkt Prävention und Intervention und baut die Aufarbeitung konsequent aus. Dazu gehören die Einrichtung einer externen Ansprechstelle für Betroffene (Start: Januar 2026), die Schaffung einer Referent*innenstelle für Aufarbeitung sowie die systematische Durchsicht aller Personalakten. Auch die Anerkennung des erlittenen Leids ist ein wichtiger Bestandteil. Die von der EKD verabschiedete Anerkennungsrichtlinie hat die EKvW übernommen. Diese sorgt für einen gemeinsamen und einheitlichen Standard für Anerkennungsverfahren.

Die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie im Verbund West (URAK West) arbeitet seit März 2025 und hat bereits erste Foren für Betroffene durchgeführt. Parallel dazu laufen Maßnahmen zur Prävention wie die flächendeckende Entwicklung von Schutzkonzepten und verpflichtende Schulungen für Mitarbeitende weiter.

Mit diesen Schritten verfolgt die EKvW das Ziel, sexualisierte Gewalt nicht nur aufzuarbeiten, sondern ihr durch einen Kulturwandel entschieden und nachhaltig entgegenzutreten.

Bericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission
Die Notwendigkeit dafür bekräftigte auch Horst Bien, Vorsitzender der URAK West. „Sexualisierte Gewalt hinterlässt tiefe Spuren – bei den Betroffenen, in unseren Institutionen und in der Gesellschaft. Eine glaubwürdige Aufarbeitung gelingt nur transparent und unabhängig. Die Beteiligung Betroffener ist dabei zentral: Ihre Stimmen müssen gehört werden, damit Strukturen sich verändern und Vertrauen wachsen kann.“

Bei allen Bemühungen um mehr Transparenz zu Fallzahlen, Umgang der Kirche mit Betroffenen und strukturierten Anerkennungsverfahren bedürfe es der Mitarbeit der beteiligten Landeskirchen und diakonischen Einrichtungen. „Um es klar zu sagen: Wir haben keinerlei Anlass zur Klage, unsere Fragen sind engagiert beantwortet worden.“ Nur so könne es gehen. Die Arbeit der URAK „kann nur erfolgreich sein, wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen.“

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