Präses Annette Kurschus: Tötung auf Verlangen soll verboten bleiben
Grenzfälle dürfen nicht zum Normalfall werden
WESTFALEN - Tötung auf Verlangen soll nach Überzeugung von Präses Annette Kurschus weiterhin verboten bleiben. Das hat die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) am Montag (17.11.) vor der Landessynode bekräftigt. Es könne jedoch Grenzfälle geben, in denen ein Mensch keinen anderen Ausweg sieht. Grenzfälle können aber nicht durch Normen geregelt werden. Denn Regeln machen Grenzfälle zum Normalfall.
«Suizid darf nicht geächtet werden. Aber ‹gesellschaftsfähig›darf er ebenso wenig sein.» Der Ausbau der Palliativmedizin sei notwendig, damit Menschen schmerzfrei und in Würde sterben können. Doch damit lasse sich das Grundproblem nicht lösen: «Würde lässt sich nicht auf Schmerzfreiheit reduzieren.» Als Verletzung ihrer Würde empfänden viele Menschen den Verlust der Selbstbestimmung, das Ende der Kontrolle über den eigenen Körper. «Viele erfahren dies als Zerstörung des Lebenssinns.»
Das Leben sei eine kostbare und einmalige Gabe Gottes. «Und mit dieser Gabe ist uns das leibliche Leben auch als Aufgabe gegeben», sagte Annette Kurschus. Das bedeute Verantwortung gegenüber Gott und gegenüber den Mitmenschen. «Sich Gott gegenüber verantwortlich zu wissen bedeutet auch, sich Gott zu überantworten, sich ihm anzuvertrauen, hinzugeben und auszuliefern.»