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Alle Flüchtlingsbürgen gleichermaßen entlasten - Brief an Integrationsminister

„Gleichbehandlung geboten“

Inwieweit Bürgen von Flüchtlingen weiterhin mit Zahlungsaufforderungen rechnen müssen, bleibt auch nach der angekündigten Lösung offen. Die evangelische Kirche von Westfalen dringt auf eine faire Regelung für alle Betroffenen.

In der Debatte um staatliche Rückforderungen gegenüber Flüchtlingsbürgen hat sich die westfälische Kirche an NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) gewandt. Die evangelische Kirche von Westfalen hat Stamp in einem Brief dringend gebeten, sich für eine Lösung einzusetzen, bei der alle Bürgen bei der Entlastung von staatlichen Rückforderungen gleich behandelt würden, sagte Landeskirchenrat Thomas Heinrich dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Bielefeld. Bei der angestrebten Lösung zugunsten der Flüchtlingsbürgen sei eine Differenzierung nach der Art der Sozialleistungen oder der Zuständigkeiten von Bund und Ländern nicht nachvollziehbar.

Da die Bürgen stets aufgrund des gleichen Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes in Haftung genommen werden sollten, sei eine Gleichbehandlung geboten, heißt es in dem Brief des Landeskirchenamtes an den NRW-Integrationsminister. Eine zwischen Bund und Ländern gefundene Lösung solle zudem auch für "bereits bestands- und rechtskräftige Bescheide" gelten. In dem Schreiben wird betont, dass es nicht um eine vollständige Freistellung der Verpflichtungsgeber gehe, sondern "eben nur ab dem Zeitpunkt der staatlichen Flüchtlingsanerkennung".

Hintergrund: Forderungen der Sozialämter an Bürgen

Seit 2017 hatten Jobcenter und Sozialämter Rechnungen in bis zu sechsstelliger Höhe an Personen oder Initiativen verschickt, die sich vor mehreren Jahren verpflichtet hatten, für den Lebensunterhalt syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge aufzukommen. Die Geltungsdauer der Verpflichtungen war damals jedoch unklar.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Ende Januar erklärt, Bund und Länder hätten sich auf eine Lösung des Konflikts verständigt. Wer vor August 2016 rechtlich falsch beraten worden sei oder für wen die Rückforderung eine besondere Härte darstelle, der müsse nicht zahlen. Heil kündigte an, die Jobcenter entsprechend anzuweisen. Von den Forderungen der Sozialämter war in der Stellungnahme nicht die Rede. Initiativen äußerten die Befürchtung, dass es zu Einzelfallprüfungen kommen könnte und Bürgen weiterhin mit Zahlungsaufforderungen rechnen müssten. Derzeit erarbeiten Bund und Länder nach eigenen Angaben die Details der Lösung.

Zwischen 2013 und 2015 hatten Schätzungen zufolge rund 7.000 Menschen in Deutschland Verpflichtungserklärungen abgegeben, durch die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien auf sicherem Weg einreisen konnten. Die Bürgen waren davon ausgegangen, nur so lange für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge aufkommen zu müssen, bis die Asylverfahren positiv beschieden sind. Diese Position vertraten damals unter anderem Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen, nicht aber der Bund. Erst das Integrationsgesetz bestimmte im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für Altfälle auf drei Jahre reduziert wurde. Zahlreiche Betroffene ziehen gegen die Kostenbescheide vor Gericht. (epd)

 

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