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Evangelische Flüchtlingsbeauftragte gegen rechtliche und verwaltungspraktische Hürden

Familiennachzug für Flüchtlinge ermöglichen

Die Beauftragten für Flüchtlingsarbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) wollen erreichen, dass Familienangehörige von Flüchtlingen nach Deutschland nachkommen können – ohne rechtliche und verwaltungspraktische Hürden.

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Flüchtlingsbeauftragen der 28 westfälischen Kirchenkreise den Familiennachzug für Menschen, die nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gelten, aber dennoch in ihrer Heimat an Leib und Leben bedroht sind (»subsidiär Geschützte«). Dies ist ganz im Sinne des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, der jetzt in einem Plädoyer gefordert hat, »von unmenschlicher Behandlung bedrohte Menschen« hätten einen Rechtsanspruch auf ein Visum, um in der EU Asyl beantragen zu können.

Die Flüchtlingsbeauftragen der EKvW fordern die Kirchenleitung außerdem dazu auf, sich über die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesregierung für weitere Verbesserungen der humanitären Situation Verfolgter einzusetzen. So sollen die »unerträglich lange« Wartezeit für ein Visum an den deutschen Botschaften verkürzt und humanitäre Visa großzügiger erteilt werden.

Für subsidiär geschützte Asylbewerber ist der Familiennachzug nach dem sogenannten Asylpaket II bis 16. März 2018 ausgesetzt. Das bedeutet: »Faktisch hat selbst ein vierzehnjähriges syrisches Kind kaum Chancen, seine Eltern vor Erreichen seiner Volljährigkeit nach Deutschland zu holen, und die Väter, die zuerst geflohen sind, um ihre Frauen und Kinder nicht der gefährlichen Flucht auszusetzen, werden ihre Babys frühestens wiedersehen, wenn sie Schulkinder sind«, heißt es in der Erklärung. Wenn Familien zerrissen werden, unterlaufe dies die Bemühungen um Integration.
Die Flüchtlingsbeauftragten wollen dazu in ihren Kirchenkreisen das Gespräch mit Bundestagsabgeordneten und Behörden suchen. (Pressemitteilung 12/2017)

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