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Westfälische Kirche unterstützt Flüchtlingsschutz

Es geht auch anders

MedienINFO 27/2026

Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen.

75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

„Als evangelische Kirche erinnern wir daran: Jeder Mensch ist Ebenbild Gottes und hat ein Recht auf Schutz, Würde und Leben in Sicherheit“, sagt Präses Adelheid Ruck-Schröder stellvertretend für die EKvW. „Aus dem biblischen Auftrag zur Nächstenliebe folgt für uns, dass wir uns klar für einen solidarischen und menschenrechtsbasierten Flüchtlingsschutz einsetzen.“

Helge Hohmann, Beauftragter für Zuwanderungsarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen, betont die Notwendigkeit, die Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention nicht zu destabilisieren. „Das Memorandum zeigt konkret, wie ein menschenrechtskonformer Flüchtlingsschutz politisch umgesetzt werden kann – von sicheren Zugangswegen bis hin zu fairen Verfahren und gesellschaftlicher Teilhabe. Gerade angesichts der aktuellen restriktiven Entwicklungen braucht es jetzt den politischen Willen, Schutzrechte zu stärken, statt sie weiter auszuhöhlen.“

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum„Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, dem AWO Bundesverband, dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

„Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen: unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
     
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen: unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
     
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten: unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
     
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen: unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
     
  5. Teilhabe und Mitbestimmung  Gesellschaft gemeinsam gestalten: unter anderem mindestens das kommu­nale Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.
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