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Warum Studien- und Prüfungsnachweise so wichtig sind

An die Zukunft denken

Birgit Hering liegt den Theologie-Studierenden immer mal wieder in den Ohren, ihr die Immatrikulations- und Prüfungsbescheinigungen zuzusenden. Viele wissen jedoch nicht, warum sie so vehement darauf besteht.

Björn Martens ist im Landeskirchenamt für die Versorgungsangelegenheiten der einzelnen Theologinnen und Theologen sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten zuständig und er bringt Licht ins Dunkle, warum es so wichtig für die Zukunft ist, Birgit Herings Bitte um Studienbescheinigungen und Vervollständigung der Ausbildungsunterlagen nachzukommen.

Sowohl die Studienzeiten als auch die Sprachsemester/prüfungen sind zum Teil ruhegehaltfähig und wirken sich daher unmittelbar auf die Höhe des späteren Ruhegehalts aus. Hier gilt: keine Anerkennung ohne Nachweis! Dies wird auch und vermutlich noch stärker als bisher gelten, wenn die Versorgungsauskünfte und -festsetzungen künftig bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte in Dortmund erstellt werden.

Daher ruft die Landeskirche alle Theologie-Studierenden in ihrem eigenen finanziellen Interesse auf, ihre Studienzeiten und Sprachsemester/prüfungen sowie die weiteren Prüfungen, wie die Zwischenprüfung, das Gemeindepraktikum und auch das Philosophicum lückenlos nachzuweisen, um später keine Nachteile bei der Versorgung zu haben.

Dazu muss jeweils nur zu Beginn eines jeden Semesters - bis zur tatsächlichen Durchführung ihrer Ersten Theologischen Prüfung - die Studienbescheinigung eingereicht werden. Sobald die Zwischenprüfung absolviert ist, benötigt Birgit Hering darüber hinaus die Sprachergänzungsprüfungszeugnisse, das Bibelkunde- und auch das Zwischenprüfungszeugnis. Bei der Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung kann dann einfach darauf hingewiesen werden, dass diese Nachweise bereits im Landeskirchenamt vorliegen.

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Datum: 25.03.2025