Evangelische Kirche von Westfalen erweitert ihr System von Prävention und Intervention
Alles tun, um sexuelle Übergriffe zu verhindern
Die Evangelische Kirche von Westfalen baut ihr bereits bestehendes System von Prävention und Intervention zur Vermeidung sexueller Gewalt weiter aus. Das hat Präses Dr. h. c. Annette Kurschus am Montag (8.7.) vor Journalisten in Hamm berichtet.
„Die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden in allen kirchlichen Arbeitsbereichen, die Erarbeitung eines verbindlichen Verhaltenskodex und von Schutzkonzepten, die auf die jeweilige Gemeinde oder Einrichtung zugeschnitten sind – all das gehen wir derzeit an.“ Vor einem halben Jahr hat die Kirchenleitung dazu eine hauptamtliche Beauftragte berufen, Kirchenrätin Daniela Fricke. Sie steht den Opfern von Missbrauch und Gewalt als Ansprechpartnerin zur Verfügung, hört zu, berät, vermittelt Hilfen, treibt die Aufklärung voran und tritt für die Ansprüche der Betroffenen ein. Sie arbeitet eng zusammen mit der 2013 geschaffenen „Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (FUVSS) in Düsseldorf. Ein Kirchengesetz, das hier für Verbindlichkeit sorgt, ist in Vorbereitung.
Präses Kurschus betonte, dass die westfälische Landeskirche Fälle sexueller Übergriffe nicht intern regelt, sondern bei hinreichendem Verdacht Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Ebenso wird die beschuldigte Person sofort vom Dienst freigestellt.
„Im Raum der Kirche können und dürfen Menschen erwarten, dass sie als geliebte Geschöpfe Gottes vor jedem Übergriff geschützt sind, der sie an Leib und Seele verletzt“, sagte die Theologin. „Solche Übergriffe sind also besonders gravierende Brüche des Vertrauens, das uns entgegengebracht wird. Sie sind ein Hohn auf das Evangelium, das wir verkünden.“