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Vortragsabend der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe im Landeskirchenamt

50-jähriges Bestehen der EKvW-Verwaltungskammer

Seit 50 Jahren besteht die Verwaltungskammer als Kirchengericht der Evangelischen Kirche von Westfalen. Dr. Wolf Sarnighausen, Vorsitzender der Verwaltungskammer der EKvW und Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht, würdigte in einer Feierstunde mit der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe die Arbeit der Kammer.

Rund 20 Vertreter*innen der Juristischen Gesellschaft fanden den Weg zum Altstädter Kirchplatz, um mit der Kirchenleitung, den Vertreter*innen des Kollegiums und der Verwaltungskammer sowie Juristischen Referent*innen Sarnighausens Rückblick auf "50 Jahre Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen - Unabhängiges Verwaltungsgericht nach staatlichem Vorbild als Ausdruck kirchlicher Selbstbestimmung in Westfalen“ zu hören.

Sarninghausen stellte in seinem Vortrag die Bedeutung als Kontroll- und Korrekturinstrument gegen Machtmissbrauch heraus, das dazu beitrage, Fehler in der kirchlichen Verwaltung zu vermeiden und Entscheidungen am kirchlichen Recht zu prüfen. Das unabhängige, kirchliche Verwaltungsgericht sei rechtsstaatlich anerkannt, theologisch begründet und garantiere transparente und gerechte Entscheidungen in kirchlichen Streitfragen.

Nach evangelischem Verständnis stelle das Kirchenrecht keinen Gegensatz zum Wesen der Kirche dar, sondern schaffe eine Ordnung, die Frieden, Gerechtigkeit und Transparenz sichern solle – unterstützt durch die Verwaltungskammer, die Streit schlichte und Recht anwende. Dabei ermöglicht, wie Sarnighausen in seinem Vortrag betont, „die nur dienende Funktion des gesamten Kirchenrechts bezogen auf den kirchlichen Auftrag […] der Kirche […] mehr Ressourcen für den unmittelbaren Dienst am Verkündigungsauftrag aufzuwenden“.

Durch Orientierung an staatlichen Rechtsstandards, funktionaler Aufgabentrennung und sorgfältiger Zusammenarbeit gelinge es, kirchliches Recht nachvollziehbar und praktikabel zu gestalten. Die Praxis zeige, dass diese Struktur einerseits innerkirchliche Streitigkeiten minimiere und andererseits die Möglichkeit biete, notwendige Rechtsfragen zu klären. Insgesamt habe sich die Verwaltungskammer in ihren 50 Jahren als erprobtes Instrument für die Durchsetzung einer rechtsstaatlich geprägten, dem Evangelium verpflichteten Kirchenordnung erwiesen.

Im Anschluss an den Vortrag ließen die Teilnehmer die Veranstaltung mit einer regen Diskussion sowie persönlichen Gesprächen ausklingen.

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