Wer fotografiert? Die Rechte der Urheber
Das Urheberrecht schützt „persönliche geistige Schöpfungen“ (§ 2 (2) UrhG). Voraussetzung ist die "Schöpfungshohe", es muss also übers rein handwerkliche hinausgehen. Das trifft auf spontane Schnappschüsse vielleicht nicht zu - aber die sog. „verwandten Schutzrechte“ schützen auch weniger wertvolle Lichtbilder (§ 72 UrhG ).
Wer im Auftrag der Gemeinde beim Gemeindefest fotografiert, tut das in der Regel, um die Fotos später in irgendeiner Art zu veröffentlichen - er tritt die Nutzungsrechte ab (§ 79 UrhG).
Praktisch heißt das:
- Mit allen Fotgrafierenden: Nutzungsrecht klären
Werden Fotos der Gemeinde uneingeschränkt zur Verfügung gestellt? Wenn nicht: Für welche Verbreitungsform werden sie zur Verfügung gestellt? Darf/soll das Bildmaterial nachbearbeitet werden? Am besten schriftlich festhalten! - Wenn Pressevertreter kommen
Abklären: Wer und was soll fotografiert werden? - Fotos von Privatpersonen
Wenn Gemeindeglieder ihre Privataufnahmen bereitstellen: Ganz besonders deutlich machen, was mit den Bildern geschehen soll! - Vorher festlegen: Wo soll veröffentlicht werden?
Internet: eigene Website, Facebook, Fotocommunity... Hier sind generell die AGB der Websites zu beachten. Manche Seiten nehmen zusammen mit den Fotos auch die Weiterverwertungsrechte in Anspruch. Hier ist eine besonders sorgsame Bildauswahl zu treffen. Das Internet vergisst nichts! - Print: Gemeindebrief, Zeitung...
- Vor Ort: Diaabend, Aushang im Gemeindehaus...
Auch hier muss gerfragt werden! Der große Unterschied: Ein Bild aus dem Schaukasten ist schnell entfernt und erreicht kein Millionenpublikum.
Spezialfälle
Pass- oder Bewerbungsfotos auf der eigenen Webseite
Auch bei Pass- oder Bewerbungsfotos haben die Fotografen Urheberrechte. Die Fotos dürfen zunächst nur für die naheliegenden Zwecke verwendet werden.
- Z. B. hat ein Portraitfoto privaten Charakter, darf also eignentlich nicht auf die Bewebungsmappe (!!), auch nicht auf die Digitale.
Ein Bewerbungsfoto darf bestimmungsgemäß auch bei online-Bewerbungen verwendet werden. Aber es - darf nicht auf der eigene Homepage oder in einem online-Bewerbungsportal (!) verwendet werden.
Da es sich dann an eine an breite Öffentlichkeit richtet, gilt das als Werbung, nicht mehr als Be-werbung .
(Siehe ein Urteil des Landgerichts Köln: Weil das Gericht den Besteller des Porträts, verurteilte, die Nutzung des Bewerbungsfotos auf seiner beruflichen Website zu unterlassen, hat er mehr als 3.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen: LG Köln, Urteil v. 20.12.2006, Az. 28 O 468/06)
Fazit: Auch hier sollte man sich alles schriftlich und möglichst konkret bestätigen lassen (Verwendung auf Website XY, bei Facebook).
Beispiele für kostenfreie Fotos
Es gibt tatsächlich kostenloses und legal verwendbares Material im Internet.
Gemeinfreie oder Public Domain Fotos
...dürfen ohne Urheberhinweis frei verwendet werden. Es gibt auch sonst keinerlei Einschränkungen.
Achtung: die Quellen sind kritisch zu hinterfragen. Nicht jeder, der Fotos veröffentlicht, hat auch das Recht dazu!
Quellen für Public Domain Bilder:
- Pixabay.com: Fotos als Public Domain. Diese dürfen auch bei Facebook verwendet werden. Vorsicht: Pixabay übernimmt keine Gewährleistung, dass der Einsteller eines Bildes auch tatsächlich alle Rechte daran hat!
- pexels, unsplash: Qualitativ hochwertige, ästhetische Fotos. Wie pixabay Public Domain. Achtung: Beide Plattformen sind englischsprachig.
- Eine schöne Sammlung von freien Bildquellen gibt es bei rpi-virtuell.
- Zehn Anlaufstellen für gemeinfreie Bilder und Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen bei irights.info.
- NASA: die Fotos aus dem All sind frei zugänglich und frei verwendbar
Creative Commons
Bilder unterCreative Commons Lizenz dürfen mit den vorgeschriebenen Urheberangaben benutzt werden. Die verwendete Lizenz regelt, was man mit den Bildern machen darf.
Wie das genau funktioniert, wird hier erläutert:
Infografik: Was ist Creative Commons?
Quellen:
- Bei flickr.com kann gezielt nach Creative Commons-Lizenzen gesucht werden: https://www.flickr.com/creativecommons/
- Wikimedia Commons: viele Fotos, die in der Wikipedia erscheinen, dürfen weiter verwendet werden.
Tipp: Zur korrekten Verwendung ist der Lizenzhinweis-Generator ein nützliches Tool.
Weitere Anbieter und Suchmöglichkeiten
- pixelio.de: kostenlose Nutzung gemäß der Lizenzen.
- Foto Communities: Auch bei flickr.com und ähnlichen Diensten dürfen manche der Fotos weiterverwendet werden. Bitte unbedingt beachten, unter welcher Lizenz die Bilder veröffentlicht wurden. Oft stehen die Bilder unter creative commons Lizenz.