Unsere aktuellen Nachrichten
auf einen Blick
Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und privaten Bedürfnissen

Nun ist’s verbindlich: Das Terminstundenmodell

Seit vielen Jahren ist er bereits im Gebrauch – der westfälische Aufgabenplaner. Genauer gesagt: die mit ihm verbundene Systematik des Terminstundenmodells. Denn bereits seit 2016 können damit Dienstanweisungen für Pfarrerinnen und Pfarrer beschrieben werden. Und mittlerweile haben ihn (nicht nur) bundesweit auch andere Kirchen übernommen. Unser Aufgabenplaner ist also ein Erfolgsmodell.

Was bislang eine hilfreiche Option war, ist nun eine verbindliche Vorgabe. Kurzum: Jede neue Dienstanweisung für eine Pfarrstelle ist mit einer entsprechenden Beschreibung zu hinterlegen, die mit dem Aufgabenplaner erstellt wird.

Denn: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine klare und verbindliche Begrenzung der Arbeitsbelastung die Gesundheitsvorsorge unterstützen kann. Außerdem leistet sie einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und privaten Bedürfnissen. In Zeiten der fundamentalen Veränderungen in der kirchlichen Landschaft ist es darüber hinaus sinnvoll und nötig, einen klaren Überblick über die zur Verfügung stehenden Ressourcen zu haben. Konzepte von Regionalisierung, Verdichtung und Konzentration kirchlicher Angebote, multi- und interprofessioneller Zusammenarbeit und nicht zuletzt die Forderung nach neuen Formaten kirchlicher Präsenz in der Gesellschaft drohen sonst zur völligen Überlastung des Personals zu führen. Darum muss überschaubar und eindeutig geklärt sein, wieviel Arbeitskraft realistisch zur Verfügung steht.

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich schon früh mit all diesen Fragen beschäftigt und klar festgestellt: Die Begrenzung der Arbeitsbelastung ist Pflicht der Arbeitgeberin Kirche. Und darum ist die Aufgabenplanung auch nicht primär Aufgabe einer einzelnen Pfarrerin oder eines einzelnen Pfarrers, sondern des Presbyteriums bzw. der jeweiligen Dienststelle – selbstverständlich unter Beteiligung der betroffenen Personen.

Hierzu muss allerdings eine dem Pfarrberuf angemessene Form gefunden werden, die den komplexen Arbeitsstrukturen und besonderen Anforderungen entspricht. Denn eines ist klar: Der Pfarrberuf kann nicht durch eine eindeutig festgelegte regelmäßige Wochenarbeitszeit beschrieben werden. Zu unterschiedlich sind die Tätigkeiten und vor allem auch individuellen Fähigkeiten. So galt es also ein Modell zu finden, dass einerseits ein bestimmtes erwartbares Maß an öffentlicher Präsenz eindeutig definiert (die sogenannten „Terminstunden“) und andererseits die Freiheit gewährt, Vorbereitungs- und Unterstützungszeiten individuell zu gestalten.

Das inzwischen bereits bewährte Terminstundenmodell hat sich bewährt: Es zeigt, dass mit seiner Hilfe sowohl eine realistische Einschätzung der Belastung als auch eine zuverlässige Planung der Aufgaben im Pfarrdienst möglich ist. Es wahrt einerseits den „öffentlichen“ Charakter des Pfarrberufs und sieht andererseits vor, dass ein angemessener Zeitanteil (im Gemeindepfarramt: 50 Prozent) im Pfarrdienst frei von dienstlichen Verpflichtungen ist.

Da er eine transparente Darstellung der realen Schwerpunkte sowohl einer einzelnen Pfarrstelle als auch mehrerer Stellen im Team ermöglicht, kann auf der Grundlage auch die Auswirkung konzeptioneller Entscheidungen auf den Dienst im Sinne einer Aufgabenkritik überprüft werden.

Zurück