Frühjahrstagung der Westfälischen Landessynode in Bielefeld-Bethel
Synode berät über Zukunftsfragen
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) kommt im Betheler Tagungszentrum Assapheum in Bielefeld zu ihrer Frühjahrstagung zusammen. Am 3. und 4. Mai treffen sich die Synodalen aus den 26 westfälischen Kirchenkreisen, um über wichtige Zukunftsfragen der EKvW zu beraten und zu entscheiden. Im Mittelpunkt steht dabei die Befassung mit den Vorschlägen zum Haushaltssicherungskonzept, die die Kirchenleitung dem obersten Entscheidungsgremium der Landeskirche vorlegen wird.
In der vergangenen Woche hatte die Kirchenleitung der EKvW den Synodalen ihre Konzeptvorschläge zugänglich gemacht. Kurz darauf waren auch die Mitarbeitenden der landeskirchlichen Einrichtungen und die Öffentlichkeit über Eckpunkte der geplanten Maßnahmen zur Haushaltssicherung informiert worden.
Die Landessynode hatte die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes im Herbst vergangenen Jahres in Auftrag gegeben, nachdem der aktuelle Haushaltsentwurf für den landeskirchlichen Haushalt 2024 nicht genehmigungsfähig gewesen war. Auf ihrer Frühjahrstagung wird die Synode über die Vorschläge beraten und weitreichende Entscheidungen mit dem Ziel der Haushaltssicherung treffen.
Auf der Tagesordnung stehen außerdem weitere Punkte wie ein Bericht zur interkulturellen Vielfalt in der westfälischen Kirche unter dem Titel ‚Kirche in Vielfalt‘ und einzelne Änderungen von Kirchengesetzen.
Die Tagung beginnt am Freitag, 3. Mai mit einer Andacht um 10 Uhr im Assapheum und endet am Sonnabend, 4. Mai um 18 Uhr mit einer hybrid durchgeführten Pressekonferenz im landeskirchlichen Archiv am Bethelplatz.
Zum Hintergrund:
Die Landessynode ist das oberste Entscheidungsgremium der Evangelischen Kirche von Westfalen. Ihr gehören 193 Mitglieder an. Neben den von den 26 Kirchenkreisen der Landeskirche entsandten Synodalen zählen dazu auch Vertreterinnen und Vertreter von evangelisch-theologischen Fakultäten. 164 Mitglieder der Synode sind stimmberechtigt, hinzu kommen Mitglieder mit beratender Funktion aus Dezernaten, Diensten und Einrichtungen der Landeskirche.