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Bildrecht: Praxishilfe »Fotos veröffentlichen«
Fotos machen Gemeindebriefe, Webseiten oder die Facebookseite erst lebendig und gehören zur Berichterstattung heutzutage einfach dazu. Bei der Veröffentlichung gibt es aber einige Punkte zu beachten, um Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Denn nur weil »alle es machen«, heißt das noch lange nicht, dass »es« auch erlaubt ist.
Die Praxishilfe »Alles was Recht ist ‑ Fotos veröffentlichen« soll dabei helfen, den Überblick über die Rechte der Personen hinter und vor der Kamera zu behalten.
Die Einwilligungserklärungen können am PC vorausgefüllt werden.
Inhalt der ZIP-Datei:
- Praxishilfe: Grundlegende Informationen zum Thema und Checklisten zu den Einwilligungserklärungen (PDF)
- Anlage 1: Einwilligungserklärung für die FotografInnen (PDF)
- Anlage 2: Einwilligungserklärung für fotografierte Personen (PDF)
Veröffentlicht: 05/2017
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