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Tötung auf Verlangen muss verboten bleiben – Gesetz kann nicht alle Grenzfälle erfassen

Wie frei ist der Freitod?

Westfalen - Präses Annette Kurschus hat davor gewarnt, die Selbsttötung als Freiheitsmythos zu verklären. »Die scheinbar freie Entscheidung wirkt auf die ethischen Grundlagen der ganzen Gesellschaft zurück«, sagte die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen am Montag (18.5.) in Dortmund vor Journalisten. Das würde auch für eine selbstverständlich praktizierte aktive Sterbehilfe gelten. Annette Kurschus bekräftigte deshalb die evangelische Position, dass Tötung auf Verlangen weiterhin verboten bleiben soll. Sie begrüßte den Entwurf der Bundesregierung für ein neues Hospiz- und Palliativgesetz. Denn es gehe darum, Menschen beim Sterben zu helfen – und nicht zum Sterben.

Die schlimmste Folge einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe wäre ein sozialer Druck auf pflegebedürftige Menschen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Kurschus: »Niemand darf sterben wollen, weil er Angst hat, der Familie und Freunden zur Last zu fallen. Genauso wenig dürfen finanzielle Gründe eine Rolle spielen.« Wer die Entscheidungsfreiheit des Individuums absolut setze, würde übersehen, dass Gemeinschaft und Begegnung zum menschlichen Leben gehören.
»Zu unserem Nein zur Sterbehilfe gehört auch das Ja zur Vorbeugung gegen Suizid.« Je weniger soziale Isolation es gebe, desto weniger werde der Wunsch nach Sterbehilfe aufkommen. »Unsere diakonische Beratungsarbeit für Ehe-, Familien- und Lebensfragen, unsere Seelsorge in Krankenhäusern und Altenheimen und nicht zuletzt in den Kirchengemeinden geschieht auch in diesem Sinne«, so Annette Kurschus.

Doch trotz bester medizinischer Versorgung und trotz menschlicher Zuwendung könne der Wunsch nach einem aktiv herbeigeführten Tod bestehen. Grenzfälle seien nicht auszuschließen, in denen ein Mensch keinen anderen Ausweg sieht. Grenzfälle könnten aber nicht durch Normen geregelt werden. Denn Regeln machen Grenzfälle zum Normalfall. »Wir werden mit einer Grauzone leben müssen«, räumte Präses Kurschus ein. »Es steht uns nicht zu, Menschen zu verurteilen, die sich zu diesem Weg genötigt sehen. Das Urteil über solche Grenzfälle muss Gott vorbehalten bleiben.«

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