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Neustart im Team (NesT): Zwei Flüchtlingsfamilien finden eine neue Heimat

Von Syrien und aus dem Sudan nach Minden

Das Bundesprogramm „Neustart im Team“ (NesT), zehn Ehrenamtliche, der Kirchenkreis und die Stadt Minden sorgen dafür, dass zwei Flüchtlingsfamilien einen Neustart in Minden finden.

Das „NesT“-Programm der Bundesregierung machte es möglich, dass zwei Flüchtlingsfamilien, die ursprünglich aus dem Sudan und aus Syrien kommen, jetzt in Minden ein neues und sicheres Zuhause gefunden haben. „NesT“ steht für Neustart im Team. Beide Familien haben gemeinsam, dass sie in dem Land, in das sie ursprünglich geflohen sind, nicht bleiben konnten, weil sie auch dort weiterhin existenziell gefährdet waren. Im Gegensatz zum bislang rein staatlichen „Resettlement“ arbeiten bei diesem Pilotprogramm Staat und Zivilgesellschaft eng zusammen. Dem NesT-Programm gemäß werden die beiden Familien in Minden jeweils von einer fünfköpfigen Mentor*innen-Gruppe unterstützt und begleitet. Darüber hinaus engagiert sich für die Familie aus dem Sudan die Stadt Minden und für die Familie aus Syrien der Evangelische Kirchenkreis Minden. Die Wohnung für die Familie aus dem Sudan hat die Stadt angemietet und die Wohnung für die Familie aus Syrien der Kirchenkreis.

Die syrische Familie ist 2012 geflohen und hat bis zur Einreise in Deutschland im Libanon gelebt. Seit August 2021 wohnt sie in Minden. Die Söhne sind 15 und 13 Jahre alt. Die beiden gehen zur Schule und besuchen internationale Förderklassen. Ihre Eltern stehen auf der Warteliste für den nächsten Integrationskurs. Gemeinsam mit der ehrenamtlichen Mentor*innen-Gruppe betreuen auch die Flüchtlingsberater*innen des Kirchenkreises, Oliver Roth, Elke Bikowski, Anna Gasiewski und Suzan Azer die Familie.  Eine Schlüsselrolle spielt Suzan Azer, die fließend Arabisch spricht und die der Familie immer wieder als Übersetzerin zur Seite steht. Sowohl die Eltern als auch die Söhne haben in Minden bereits erste Kontakte geknüpft. So engagieren sich zum Beispiel der Vater und der ältere Sohn ehrenamtlich in der Fahrradwerkstatt der evangelischen Flüchtlingsberatung. Die Aufenthaltserlaubnis (§ 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) für die beiden in Minden aufgenommenen Familien gilt zunächst für drei Jahre. Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.

Superintendent Michael Mertins freut sich, dass die beiden Familien mit Hilfe des NesT-Programms nun eine neue Bleibe in Minden gefunden haben. „Ganz im Sinne der Seebrücke-Initiative, der sich Minden vor rund anderthalb Jahre angeschlossen hat, haben dank NesT immerhin neun Personen in unserer Stadt einen ‚sicheren Hafen‘ gefunden – und das ohne auf einer der gefährlichen Fluchtrouten ihr Leben riskieren zu müssen“, sagt er und würde sich wünschen, dass sich noch weitere Mindener Mentor*innen-Gruppen gründen.

    Carola Mackenbrock/Ev. Kirchenkreis Minden

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