Die Initiative 150 x 150 Euro soll die volle Stelle des zweiten Landesposaunenwarts finanzieren
Spendenaktion für vollen Posaunenklang gestartet
MedienInfo 65/2021
Wenn bei einem Gottesdienst in der Kirche oder im Freien die Posaunenchöre musizieren, dann jubelt die Seele. Wer solche Momente erlebt hat, weiß, wie wichtig die Posaunenarbeit und besonders die Jungbläserarbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) ist. Ein Kreis musikbegeisterter Menschen hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die halbe Stelle des zweiten Landesposaunenwarts mit Hilfe einer Spendenaktion auf eine Vollzeitstelle aufzustocken.
Die Initiative „150 x 150 für vollen Posaunenklang“ sucht 150 Spenderinnen und Spender, die sich mit einem Beitrag von 150 Euro pro Jahr beteiligen. Die Landesposaunenwarte sorgen dafür, dass sich die Bläserarbeit mit rund 10.000 Aktiven in 260 Chören, darunter 2000 Jungbläser, gut entwickelt: Ulrich Dieckmann arbeitet dabei seit dem 1. Oktober 2021 mit Andreas Tetkov zusammen. Der zweite Landesposaunenwart ist ein Vollblutmusiker, was fehlt ist noch die Vollzeitstelle für sein Gebiet, das westliche Westfalen, und seinen Schwerpunkt Jungbläserarbeit.
„150 x 150 ist eine Aktion für alle, die der Kirchenmusik verbunden sind. Man muss kein Instrument spielen können, um für vollen Posaunenklang in unseren Kirchen zu sorgen“, sagt Landeskirchenmusikdirektor Harald Sieger. „Wir setzen mit der Spendenaktion einen Beschluss der Landessynode zur Finanzierung der zweiten Landesposaunenwart-Stelle um. Andreas Tetkov soll die Chöre vor Ort in ihrer wichtigen kirchlichen und kulturellen Aufgabe hoffentlich bald in Vollzeit unterstützen“, ergänzt Landeskirchenrat Dr. Vicco von Bülow.
So funktioniert die Spendenaktion
Um für die Stelle eine tragfähige Perspektive aufbauen zu können, ist das Landesposaunenwerk auf einen regelmäßigen Beitrag angewiesen. Daher bittet die Initiative um eine Lastschriftermächtigung oder einen Dauerauftrag. Beides können die Spenderinnen und Spender jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Wenn der Betrag von 150 Euro die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, ist auch ein Beitrag von 75 Euro im Jahr dankbar. Als Spende für die kirchenmusikalische Arbeit ist der Beitrag steuerlich absetzbar.