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Vizepräsident Dr. Arne Kupke legt Haushaltsplan 2018 vor / Nominaler versus realer Geldwert

»Schein-stabile« Finanzlage einer »Kirche im Rückbau«

Dr. Arne Kupke lässt sich von den blanken Zahlen nicht blenden. Darum warnte der juristische Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in seiner Haushaltsrede am Dienstagmorgen (21.11.) vor der Landessynode auch angesichts steigender Kirchensteuereinnahmen vor allzu großer Euphorie.

Er will die konsequente Sparpolitik der Landeskirche in Zukunft fortsetzen. Denn: »Tatsächlich haben wir jedes Jahr seit 1992 real weniger Mittel zur Verfügung gehabt. Wir sind eine Kirche im Modus des Rückbaus und mehr noch als unsere Mitglieder verlieren wir unsere Finanzkraft.«

Mit voraussichtlich 530 Millionen Euro wird das für 2017 erwartete Kirchensteueraufkommen (Planungsansatz: 485 Millionen Euro) im laufenden Haushaltsjahr zwar deutlich übertroffen. Als Ursachen nennt Kupke die anhaltende Stärke der Wirtschaft sowie die rekordverdächtige Lage am Arbeitsmarkt: »Wie in den vergangenen Jahren wird der Rückgang der Mitglieder durch deutliche Einnahmesteigerungen unserer Mitglieder überkompensiert.«

Doch für Kupke als »Finanzminister« der viertgrößten deutschen Landeskirche sind nicht die nominalen Zahlen entscheidend, sondern die realen. Auch für das kommende Haushaltsjahr. Im Klartext: 490 Millionen Euro sind der höchste Haushaltsansatz aller Zeiten. Berücksichtigt man aber Faktoren wie Lohnsteigerungen, demografischen Wandel und notwendige Rückstellungen zur Versorgungskasse, ist der übrig bleibende, reale Geldwert deutlich geringer.

Notwendige Weichen werden gestellt

Die Kirchenkreise wissen das und stellen mehr und mehr die notwendigen Weichen. Zum Beispiel durch Verwaltungskooperationen: »Nachdem Dortmund ein gutes Beispiel für städtisch geprägte Zusammenarbeit bietet, die zur Vereinigung führt, sehen wir derzeit mit der verbandlichen Kooperation von Flächenkirchenkreisen einen weiteren Trend«, so Kupke. Als positive Beispiele nannte er die Kirchenkreise Gütersloh/Halle/Paderborn, Münster/Steinfurt-Coesfeld-Borken/Tecklenburg und Soest/Arnsberg/Iserlohn/Lüdenscheid-Plettenberg.

Versorgungssicherung und neue IT-Strukturen

Kupke ist ein engagierter Verfechter vorausschauender Finanz- und auch Strukturplanungen. Daher soll auch in diesem Jahr wieder knapp die Hälfte des Mehraufkommens in die Versorgungssicherung von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenbeamten fließen. Ebenso viel in die reguläre Kirchensteuerverteilung an die Kirchenkreise.

Knapp sechs Millionen, schlägt Kupke vor, sollen zuvor der Clearing-Rückstellung (s.u.) zugeführt und zwei Millionen für das »Projekt der Kommission für Informationstechnologie und Meldewesen in der Evangelischen Kirche von Westfalen« reserviert werden. Denn: »Der Einfluss der Digitalisierung steigt.« Und wenn die Landeskirche nicht »an braunen Aktendeckeln, Tonnen von Papier und selbstgestrickten Excel-Tabellen« festhalten will, muss sie investieren: »Eine Verwaltung kann heute nicht mehr klassisch bürokratisch erfolgreich sein. Sie hat sich so zu verändern wie selbst Juristen heute sein müssen: digital operierend und digital leichtfüßig.«      

Haushaltsplanung für 2018

Die Synode hat nun über den landeskirchlichen Gesamthaushalt für das kommende Jahr zu beraten. Basis ist ein erwartetes Kirchensteueraufkommen in Höhe von 490 Millionen Euro (Anlage »Finanzfakten 2018«). Davon vorweg abgezogen wird die Zuweisung für den Finanzausgleich zugunsten der ost- und mitteldeutschen Landeskirchen (11,9 Millionen Euro). Bleiben 478,1 Millionen Euro, die zur Verteilung in die Kirchenkreise und in gesamtkirchliche Aufgaben fließen. Die Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 ist für Donnerstagmorgen (23.11.) geplant.


Zum Hintergrund

Clearing ist ein Verrechnungsverfahren, das die unterschiedlichen Wohnsitze und Arbeitsorte der Kirchenmitglieder ausgleicht. Die Kirchensteuer steht der Kirche zu, in der ein Mitglied seinen Wohnsitz hat. Auf Grund des so genannten Betriebsstättenprinzips im staatlichen Steuerrecht geht die Kirchensteuer aber dort ein, wo der Arbeitgeber des Kirchenmitgliedes seine Betriebsstätte unterhält. Da Betriebsstätten und Wohnsitze ungleich über die Landeskirchen verteilt sind, geht die Kirchenlohnsteuer in vielen Fällen an Landeskirchen, denen sie gar nicht zusteht. Es bedarf deshalb einer nachträglichen Bereinigung. Das Clearingverfahren führt also dazu, dass eine Landeskirche rückwirkend entweder Geld erhält oder nachzahlen muss. Die Höhe lässt sich nicht genau planen. Um auf Nachzahlungen gefasst zu sein, baut die EKvW eine angemessene Rückstellung auf. (Synode aktuell 4/2017)

 

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