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Der Jurist Friedrich Beyer übernimmt zum 1. April 2021 weitere Aufgaben im Landeskirchenamt

Neuer Landeskirchenrat für Bildung und Jugend

MedienInfo 63/2020
 

Friedrich Beyer (41) wird Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) für den Bereich Bildung und Jugend. Er tritt zum 1. April 2021 die Nachfolge von Andreas Heidemann an, der im Juni 2020 verstorben ist. Beyer arbeitet bereits seit Anfang 2014 als juristischer Referent – Aufgabenschwerpunkt Pfarrdienstrecht – im Landeskirchenamt der EKvW mit Sitz in Bielefeld.

Sein künftig erweiterter Aufgabenbereich umfasst neben dem allgemeinen Dienstrecht auch die Rechtsangelegenheiten des Leitungsfeldes Bildung. Dazu zählen u.a. Rechtsfragen von Religionsunterricht und Konfirmandenarbeit sowie die Personal- und Haushaltsfragen der sieben Schulen der EKvW. Für Friedrich Beyer ist Bildung „ein wichtiges Arbeitsfeld unserer Kirche, weil sie geistige Verengung verhindert und Räume weitet. Ich freue mich auf die neuen Aufgaben im Dezernat und die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.“

Friedrich Beyer wurde 1979 in Elsterwerda geboren und studierte ab 1999 Jura an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung (2005) arbeitete Beyer als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Greifswald und absolvierte sein Referendariat im Landgerichtsbezirk Stralsund (2008-2010). Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung war Beyer zunächst juristischer Referent im Konsistorium der Pommerschen Evangelischen Kirche. In gleicher Funktion begann er im Februar 2014 im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld. Friedrich Beyer ist verheiratet und hat zwei Kinder.

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