Neu strukturiert, langfristig begleitet
Ausführungsbestimmungen zum Prädikantengesetz treten in Kraft
Die Ausbildung von Prädikantinnen und Prädikanten in der Evangelischen Kirche von Westfalen ist neu geregelt. Die Kirchenleitung hat Ausführungsbestimmungen zum Prädikantengesetz beschlossen, die zum 1. August 2026 in Kraft getreten sind.
Sie schaffen verbindliche Regelungen für die Ausbildung im ehrenamtlichen Verkündigungsdienst und konkretisieren darüber hinaus Fragen der Zulassung, der Beauftragung sowie der Fortbildung. Mit den neuen Regelungen möchte die Kirchenleitung die Ausbildung transparenter gestalten und zugleich die Begleitung der ehrenamtlich Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst stärken.
Kern der Neuregelung ist eine klar strukturierte Ausbildung, die sich in einen Grundkurs, einen darauf aufbauenden Aufbaukurs sowie ein optionales Kasual-Modul gliedert. Ziel ist es, Ehrenamtliche schrittweise auf die Leitung von Gottesdiensten sowie auf Aufgaben in Predigt und Sakramentsverwaltung vorzubereiten.
Nach einem Kolloquium und der Entscheidung einer landeskirchlichen Kommission kann mit der Prädikant*innenausbildung, die sich wie folgt strukturiert, begonnen werden:
- Grundkurs als Lektor*innenausbildung: Der Einstieg in die Ausbildung erfolgt über einen Grundkurs für angehende Lektor*innen. Schwerpunkte des Grundkurses sind biblische Theologie, Liturgie und die persönliche Aneignung von Predigtvorlagen. Der Grundkurs schließt mit einem Probegottesdienst im Kirchenkreis ab. Anschließend kann die Beauftragung -zur Gottesdienstleitung als Lektor*in erfolgen. Die Ausbildung bis zur selbstständigen Gottesdienstleitung dauert damit nicht länger als bisher.
- Aufbaukurs als Prädikant*innenausbildung: Wer in seinen Gottesdiensten selbst verfasste Predigten halten möchte, kann nach einer Praxisphase, in der sechs Gottesdienste zu verschiedenen Jahreszeiten des Kirchenjahrs mit angeeigneten Lesepredigten eigenständig geleitet werden, der Aufbaukurs besuchen. Hier liegt der Schwerpunkt auf den Sakramenten und der eigenständigen Predigt. Der erfolgreich abgeschlossene Grundkurs ist Voraussetzung für die Teilnahme. Nach Abschluss des Aufbaukurses erfolgt die Beauftragung zum Prädikant*innenamt.
Auch die Prädikant*innenausbildung schließt mit einem Probegottesdienst ab. - Modul Kasualien: Eine optionale Ergänzung stellt ein Kasualkurs zu kirchlichen Amtshandlungen dar. Er ist Voraussetzung für die Leitung von Trauungen und Bestattungen. Er setzt die erfolgreiche Teilnahme am Grund- und Aufbaukurs voraus und vertieft die Ausbildung weiter.
Für Personen, die bereits eine Lektor*innenausbildung in einer anderen Landeskirche absolviert haben oder eine entsprechende theologische oder liturgische Vorbildung mitbringen, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Quereinstieg in den Aufbaukurs möglich.
Neuerung: Begleitung und Qualitätssicherung auch nach der Ausbildung
Auch nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sollen Lektor*innen und Prädikant*innen gut betreut werden und sich weiterentwickeln können. Zu diesem Zwecke soll die Superintendentin oder der Superintendent des jeweiligen Kirchenkreises alle fünf Jahre ein Entwicklungsgespräch mit den ausgebildeten Laien-Predigern führen.
