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Ethiker warnt davor, den Betroffenen die Selbstbestimmung aus der Hand zu nehmen

Klinnert: Aktive Sterbehilfe ist falsches Versprechen

Aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid sind nach Einschätzung des Ethik-Wissenschaftlers Lars Klinnert keine geeigneten Mittel für den würdigen Tod eines Menschen. Es seien im Gegenteil »falsche Versprechen«, die dem Betroffenen die Selbstbestimmung aus der Hand nähmen, warnte Klinnert am Samstag in Hagen.

»Es darf keine richterliche oder ärztliche Deutungshoheit über das menschliche Leben geben«, sagte der Ethiker, der an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum lehrt, beim ökumenischen Neujahrsempfangs des Evangelischen Kirchenkreises Hagen und des Katholischen Dekanats Hagen-Witten. Klinnert sieht für Sterbewillige die Gefahr, dass bei einer prinzipiellen Zulassung aktiver Sterbehilfe die Einschätzung der Ärzte maßgeblicher wird als der Wille des Betroffenen.

Ein »vom Staat sanktioniertes Tötungsrecht« könne darüber hinaus auch eine Klientel ansprechen, für die eine solche Beendigung des eigenen Lebens bislang nicht in Betracht gekommen sei. Menschen könnten nicht nur bei schwerer Krankheit, sondern auch aus Gründen der sozialen oder finanziellen Not auf einem vorzeitiges Ausscheiden aus dem Leben bestehen, gab Klinnert zu Bedenken.

Der Bundestag will in diesem Jahr gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe beschließen. Dabei geht es vor allem um die ärztliche Suizidbeihilfe sowie ein mögliches Verbot organisierter Beihilfe zur Selbsttötung. Aktive Tötung ist in Deutschland strafbar, aber nicht die Hilfe bei der Selbsttötung - etwa wenn einem Sterbewilligen ein tödliches Mittel überlassen wird. Ärztliche Hilfe beim Suizid ist in der Regel durch das Standesrecht verboten. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will das mit einer gesetzlichen Regelung ändern. (epd)

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Datum: 24.01.2015