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Pfarrer prüfen selbstverständlich die Ernsthaftigkeit des Glaubensübertritts

Immer mehr Flüchtlinge lassen sich taufen

Immer mehr Asylsuchende lassen sich im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) taufen. 2016 waren es mindestens 835. Die Taufe von Flüchtlingen ist in vielen Gemeinden inzwischen ein fester Bestandteil des Gemeindelebens geworden. In den Jahren 2013 bis 2015 waren es schätzungsweise insgesamt noch rund 200 Taufen.

Von den 2016 Getauften kamen 506 aus dem Iran, 137 aus Afghanistan, 49 aus Pakistan, die übrigen aus anderen Ländern oder machten keine Angabe. 68 Personen wurden als Asylbewerber anerkannt, 337 befinden sich noch im Asylverfahren, bei 13 wurde der Antrag abgelehnt.

85 Täuflinge waren unter 21 Jahren, 511 darüber, die restlichen blieben ohne Angabe. Das geht aus einer Erhebung des Beauftragten für Zuwanderungsarbeit der EKvW, Pfarrer Helge Hohmann, hervor.
Besorgt ist Hohmann darüber, »dass wir eine steigende Zahl von abgelehnten Asylanträgen von Getauften haben, sehr oft mit äußerst problematischen Begründungen in den Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge«.

Das Bundesamt (BAMF) und die Gerichte hätten zwar die Ernsthaftigkeit der Konversion zu prüfen. Sie müssten soweit wie möglich ausschließen, dass eine taktisch bedingte Konversion mit dem Ziel einer Asylanerkennung vorliegt, räumt Pfarrer Hohmann ein. Aber: »Mancher Ablehnungsbescheid zeigt, dass der Charakter der Taufe als Sakrament verkannt wird, ebenso die Tatsache, dass der taufende Pfarrer selbstverständlich sorgfältig geprüft hat, wie ernst es der betreffenden Person damit ist. Die Gnade im Glauben kann nur als Geschenk empfangen werden«, so der Theologe. Der Glaube dürfe nicht auf die Aneignung von Wissen reduziert werden. »Damit würde die Beziehungsebene, das wachsende Vertrauen in Gottes Verheißungen, vernachlässigt. Glaubensprüfungen sind zu unterlassen.« Sinnvoll sei es vielmehr, wenn die betroffenen Flüchtlinge in ihren Asylverfahren darlegen, wie sie in ihrem Alltag ihren Glauben praktizieren und in der Lage sind, dazu Fragen zu beantworten.

Der westfälische Landeskirchenrat Dr. Thomas Heinrich erklärt: »Die Entscheidungen unserer Pfarrerinnen und Pfarrer sind ernst zu nehmen. Das bedeutet: Auf Grund ihrer Kompetenz können und sollen sie einfach von Amts wegen übernommen werden.« Schließlich überprüfe auch niemand die Ernsthaftigkeit einer kirchlichen Trauung oder der Konfirmation, so der Jurist. »Um die drohenden Schäden zu begrenzen, empfehlen wir, dass der taufende Pfarrer möglichst immer mit zur Anhörung beim BAMF geht, damit der dortige Sachbearbeiter gar nicht erst beabsichtigen kann, sich zu irren.« (Pressemitteilung 60/2017)

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