Unsere aktuellen Nachrichten
auf einen Blick
Eindeutige Aussage der Landeskirche

Die Taufe: Gottes Liebe ohne Voraussetzung

In einer westfälischen Kirchengemeinde wurde einem Mädchen zunächst die Taufe verweigert. Als Grund führte der angefragte Pfarrer die Lebensform der Eltern des Mädchens an. Dazu hat die Evangelische Kirche von Westfalen eindeutig Stellung bezogen:

Die Taufe bedeutet, dass einem Menschen Gottes Liebe und sein Segen ohne jede Voraussetzung zugesprochen werden. Das kann in jedem Alter geschehen. Bei unter 14-jährigen Kindern entscheiden die Eltern über deren Taufe. Genaueres wird von unserer Kirchenordnung geregelt: So muss zum Beispiel bei nicht religionsmündigen Kindern ein Elternteil evangelisches Gemeindeglied sein.

Wir stellen fest: Die Taufe aufgrund der Lebensform der Eltern zu verweigern, widerspricht dem geltenden Kirchenrecht der Evangelischen Kirche von Westfalen. Nach einem entsprechenden Vorfall in der Kirchengemeinde Dreieinigkeit in Netphen ist dem Pfarrer dies im Gespräch deutlich gemacht worden.

Wir freuen uns, dass das Mädchen aus Netphen am Ostermontag in einer anderen Gemeinde des Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein getauft wurde.

Zurück
Datum: 20.04.2023